Freie Fahrt für File-Sharer

Vodafone Kabel Deutschland kippt Datendrossel

von - 04.12.2015
Freie Fahrt für File-Sharer bei Vodafone
Foto: CHEN WS / Shutterstock.com
Nachdem die Pläne von Vodafone Kabel Deutschland zur Drosselung der Netzgeschwindigkeit für File-Sharing-Nutzer für viel Aufregung gesorgt hatten, macht der Netzbetreiber jetzt einen Rückzieher.
Erst hatte Vodafone Kabel Deutschland angekündigt, seine Internetzugänge für Nutzer von
File-Sharing-Diensten ab einem genutzten Datenvolumen von 10 GByte pro Tag zu drosseln. Jetzt rudert der Konzern nach einer heftigen Diskussion um die geplanten Änderungen zurück und hebt sogar die bisher bestehende Drossel ab einem Datenvolumen von 60 GByte auf.
Vodafone Kabel Deutschland Preisliste
Kleingedrucktes sorgt für Empörung: Ursprünglich hatte Vodafone Kabel Deutschland vor, File-Sharing-Nutzer ab 10 GByte pro Tag auszubremsen.
(Quelle: Vodafone )
Im Gespräch mit Spiegel Online erläuterte ein Unternehmenssprecher, dass es sich bei dem Vorhaben nur um ein Pilotprojekt gehandelt habe. "Je nach Ergebnis war geplant, dieses im Kabelgebiet weiter auszurollen oder nicht. Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für File-Sharing-Dienste - sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte."
Die geplante Verschärfung der bestehenden Datendrossel fällt damit nun weg. Ursprünglich hatte der Provider die Maßnahmen einführen wollen, um Netzengpässen entgegenzuwirken. Die Änderung hätte laut eigenen Angaben nur einen Bruchteil der Kunden betroffen, während das Groß der Nutzer davon profitiert hätte.

Begrenzung auf 100 Kbit/s

Explizit lauteten die geplanten Vorgabe (PDF, Kleingedrucktes, Punkt 2):  "Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag wird die Übertragungsgeschwindigkeit nur für File-Sharing-Anwendungen und nur bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s begrenzt. Alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Video-Streaming, Video-on-Demand, Social Networks) sind hiervon nicht betroffen."
Die Drosselung sollte ausschließlich für P2P-Protokolle wie Bittorrent und dergleichen gelten. Herkömmliche Cloud-Lösungen wie etwa Dropbox wären nicht von den Beschränkungen betroffen gewesen.
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