EU-Urheberrecht

Europaparlament beschließt Leistungsschutzrecht

von - 12.09.2018
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Im zweiten Anlauf hat es nun geklappt: Das Parlament der Europäischen Union stimmt für Upload-Filter und ein europaweites Leistungsschutzrecht. Damit wurden auch die beiden umstrittensten Punkte durchgewunken.
Nachdem das Plenum den aktuellen Reformplänen im Juli 2018 noch eine Absage erteilt hatte, stimmten die Abgeordneten des EU-Parlaments nun doch für die neuen Regeln zum Umgang mit Online-Inhalten. Bei der Abstimmung am Mittwoch erhielten auch die beiden Artikel, die bislang besonders umstritten waren, eine Zustimmung: 438 Abgeordnete stimmten mit Ja, 226 waren gegen die Pläne und 39 enthielten sich.
Die Reform, die Rechteinhabern wie Verlagen, Autoren oder Plattenfirmen eine fairere Entlohnung ihrer Leistungen sichern soll, war grundsätzlich als dringend notwendig angesehen worden. Allerdings waren die Details über Monate hinweg heftig umstritten, weshalb im Juli zunächst keine Einigung über eine gemeinsame Position stattgefunden hatte. Nicht zuletzt Netzaktivisten und Pioniere des Internets hatten ihre Bedenken geäußert, fanden aber letztlich zu wenig Gehör. Nach der Abstimmung können nun die Verhandlungen mit dem EU-Rat starten

Was bedeuten Upload-Filter und Leistungsschutzrecht?

Unter anderem sehen die neuen Pläne, für die rund 200 Änderungsanträge eingegangen waren, vor, dass die Internetplattformen schärfere Kontrollpflichten haben für den Content, den Nutzer bei ihnen hochladen. Die Upload-Filter, sprich Algorithmen, die bestimmte User-Beiträge bereits während des Hochladens blockieren, wenn es sich bei dem Material um urheberrechtlich geschützte Dateien wie Videos, Bilder, Musik oder auch Software handelt, sind besonders umstritten.
In einer ersten Stellungnahme kritisierte beispielsweise Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW, das Votum für die Upload-Filter scharf: "Hiermit überschreitet das EU-Parlament eine Grenze, die bisher zurecht Tabu war. Diese vorauseilende Zensur ist ein absolut unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz. Wenn Inhalte schon beim Upload kontrolliert werden, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein.“
Durch das europaweite Leistungsschutzrecht, das nun ebenfalls möglich wird, sollen Portale wie Google News Überschriften oder kurze Ausschnitte aus journalistischen Beiträgen nicht mehr ohne Weiteres in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Portalbetreiber die Verlage um deren Erlaubnis bitten und gegebenenfalls für die verwendeten Texte bezahlen.
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