Patentverletzung

Verkaufsverbot für das Moto G von Motorola

von - 11.07.2014
Motorola muss alle Moto G mit 3G-Antenne aus den Verkaufsregalen entfernen lassen. Das Landgericht Mannheim hat damit einer Patentklage des Unternehmens LPKF Laser & Electronics stattgegeben.
Foto: Motorola
Motorola muss alle Moto G mit 3G-Antenne aus den Verkaufsregalen entfernen lassen. Das Landgericht Mannheim hat damit einer Patentklage des Unternehmens LPKF Laser & Electronics stattgegeben.
Schlappe für Motorola: Der Hersteller muss alle 3G-Smartphones vom Typ Moto G aus den Verkaufsregalen in Deutschland entfernen lassen. Grund ist eine erfolgreiche Klage des Unternehmens LPKF Laser & Electronics bezüglich einer Patentrechtsverletzung seitens Motorola.
"Das von LPKF weltweit patentierte LDS-Verfahren wird zunehmend zur Herstellung von komplexen Antennen in Handys oder Tablet-PCs eingesetzt", heißt es in einer Presseerklärung des Unternehmens. Motorola habe die entsprechenden Patente unrechtmäßig genutzt, entschied nun das Landgericht Mannheim, und verurteilte am 8. Juli Motorola Deutschland und Motorola Mobility USA "auf Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden Mobiltelefonen in Deutschland und die Firma Motorola Deutschland zum Rückruf sämtlicher patentverletzender Mobiltelefone von gewerblichen Abnehmern".
Offenbar sind aber nur die Geräte mit HSPA-Antennen betroffen. Motorola bat die Redaktion um Rücksendung eines entsprechenden Testgeräts und bot gleichzeitig die Zusendung eines Moto G mit LTE an.
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