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BGH — Google muss Suchvorschläge anpassen

von - 14.05.2013
Foto: Google
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google muss Suchvorschläge auf seiner Webseite entfernen, wenn sie das Persönlichkeitsrecht verletzen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google auf seiner Webseite automatische Suchvorschläge entfernen muss, wenn diese das Persönlichkeitsrecht verletzen. Sobald Google über eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts informiert wird, ist der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, sie zu verhindern.
Damit gab das Bundesgerichtshof einem Kläger Recht, der sich durch Suchvorschläge in Google in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Im konkreten Falls erschienen nach der Eingabe des Namens des Klägers als Suchvorschläge die zusätzlichen Begriffe "Scientology" und "Betrug". Der Kläger behauptet, dass er in keinem Zusammenhang mit Scientology steht und keinen Betrug begangen habe. Auch kein Suchergebnis stelle einen solchen Zusammenhang her. Der Bundesgerichtshof hat den Fall an das Berufungsgericht zurückgewiesen.
Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass daraus nicht folgt, dass Google für jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Suchvorschläge haftet. Der Suchmaschinenbetreiber ist nicht verpflichtet, jeden durch eine Software generierten Suchvorschlag auf eine etwaige Rechtsverletzung zu prüfen. Der Betreiber ist verantwortlich, wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wurde. Erst dann ist der Betreiber verpflichtet, diese Rechtsverletzung in Zukunft zu verhindern.

Hintergrund

Seit April 2009 hat Google in seine Suchmaschine eine Autocomplete-Funktion integriert. Diese liefert nach der Eingabe eines oder mehrerer Suchbegriffe verschiedene Suchvorschläge in Form von Wortkombinationen, so genannte Predictions. Die angezeigten Suchvorschläge werden anhand eines Algorithmus ermitteln, der unter anderem die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.

Fazit

Mit diesem Urteil dürfte es in Zukunft deutlich einfacher sein, ungewollte Suchvorschläge im Zusammenhang mit dem eigenen Namen in Suchmaschinen zu verhindern.
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