Streit um Verwertungsrechte

Kein Kartellverfahren gegen Google

von - 10.09.2015
Google Logo auf Pinwand
Foto: rvlsoft / Shutterstock.com
Das Bundeskartellamt will sich nicht in den Streit um das Leistungsschutzrecht zwischen der VG Media und Google einmischen. Das Amt entschied, kein Verfahren gegen Google einzuleiten.
Das Bundeskartellamtes will bezüglich der Beschwerde der VG Media gegen Google im Zusammenhang mit dem zum 1. August 2013 eingeführten Leistungsschutzrecht für Presseverleger kein Verfahren eingeleiten. Das gab das Bundeskartellamt bekannt.
Google Suchdienst Webseite
Leistungsschutzrecht: Verleger dürfen Suchmaschinen die Nutzung von Presseerzeugnissen untersagen, sobald diese größer als sogenannte Snippets sind.
Zu den konkreten Gründen äußerte sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes folgendermaßen: "Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts. Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden. Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten."
Das Leistungsschutzrecht besagt, dass unter anderem Verleger Suchmaschinen die Nutzung von Presseerzeugnissen untersagen dürfen, sobald die Nutzung einzelne Wörter beziehungsweise kurze Passagen (Snippets) überschreitet.
Die VG Media reichte 2014 ein Klage vor dem Zivilgericht gegen Google wegen der zu langen textlichen Darstellung in den Google-Suchergebnissen ein.
Um einen Prozess zu vermeiden, kündigte Google an, künftig die angezeigten Texte in den Suchergebnissen von den Verlags-Webseiten, die durch die VG Media vertreten werden, zu kürzen. Das Bundeskartellamt beurteilte das Vorhaben von Google nun als eine sachliche Rechtfertigung. Google könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei dieser ungeklärten Rechtslage ein Schadensersatzrisiko einzugehen.
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