Neue Regelungen 2017:

Mindestlohn, Roaming & Co: Das ändert sich im neuen Jahr

Geldübergabe
Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer beträgt ab dem kommenden Jahr 8,84 Euro brutto je Stunde. Ausnahmen durch allgemeinverbindliche BranchenTarifverträge sind noch möglich - und zwar für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau sowie die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Hier liegt der Mindeststundenlohn ab 2017 bei 8,50 Euro.
Quelle: 
shutterstock.com/Dooder