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Gericht stoppt Verkauf gebrauchter Software

von - 25.06.2010
Die Berufung von usedSoft gegen eine einstweilige Verfügung seitens Adobe ist endgültig zurückgewiesen worden. Damit darf der Händler nicht mehr selbstgebrannte Adobe-Datenträger verkaufen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass usedSoft nicht wie behauptet legal gebrauchte Software oder gebrauchte Softwarelizenzen, sondern selbst gebrannte Datenträger mit Adobe-Software vertrieben hatte. Das Gericht sah diese als Fälschungen. Entsprechend wurde das gegen usedSoft ergangene Verbot bestätigt, das bereits im Januar erlassen wurde.

Das Oberlandesgericht bestätigte außerdem, dass es usedSoft verboten ist, selbst gedruckte Lizenzurkunden als Lizenzen für Software von Adobe auszugeben. Schließlich bekräftigte das Oberlandesgericht, dass die von usedSoft an den Kunden ausgegebene „Notarielle Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb“ irreführend ist, weil der Kunde von usedSoft keine wirksamen Lizenzrechte erhalten hat. Die weitere Verwendung solcher Notar-Testate bleibt usedSoft deshalb untersagt. usedSoft musste in dem Verfahren zugeben, Kunden Testate übergeben zu haben, in denen der Notar inhaltlich falsche Angaben gemacht hat.

In dem Berufungsverfahren wurde außerdem festgestellt, dass usedSoft über einen Mittelsmann stark vergünstigte, aber nicht übertragbare Education-Lizenzen bestellt hatte. Der Kunde von usedSoft wurde dann im Glauben gelassen, dass es sich um gebrauchte Vollversionen handelt.
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