Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Gfk Verein hat eine Studie über die Sorgen der deutschen Internet-Nutzer veröffentlicht. Ganz oben steht für viele der Befragten die Angst vor Datenklau und einem sich dadurch ergebenden finanziellen Schaden.
>>
Die auf Sicherheit getrimmte Linux-Distribution Tails ist jetzt in der neuen Version 2.0 erschienen. Als Basis des Live-Systems dient nun Debian 8 in Kombination mit der Desktop-Umgebung Gnome Shell.
>>
Ab Februar müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie weiterhin Daten in die USA transferieren. Der Bitkom-Verband fordert deswegen eine Verlängerung der derzeitigen Ausnahmeregeln.
>>
Die Experten von AV-Test haben 20 Virenscanner für Windows 8.1 verglichen. Die große Überraschung: Der vorinstallierte Windows Defender stellt viele Wettbewerber in den Schatten.
>>
Der Messenger-Dienst Skype verschleiert ab sofort standardmäßig die IP-Adresse seiner Nutzer. Microsoft reagiert mit der neuen Datenschutz-Funktion auf anhaltende Kritik seitens der Nutzer.
>>
Internetfähige Smart-TVs sind potentielle Angriffsziele für Datenspionage und Ransomware. Kaspersky empfiehlt deshalb, am webfähigen Fernseher besondere Vorsicht walten zu lassen.
>>
Der vzbv hat Google abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen dem Konzern vor, die E-Mails von Internetnutzern mitzulesen, um maßgeschneiderte Werbung einblenden zu können.
>>
Die Tor-Leute wollen keine Sicherheitslücken mehr in ihrer Anonymisierungssoftware haben. Wer künftig einen Bug findet und meldet, soll deswegen Geld dafür bekommen.
>>
Immer die gleiche E-Mail-Adresse für verschiedenste Accounts zu verwenden, begünstigt Datendiebstahl. Besser ist es, sich mehrere Adressen zuzulegen.
>>
Die EU hat sich auf eine neue Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Verbraucher erhalten dadurch mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten und einfachere Beschwerdemöglichkeiten.
>>