Marktüberblick

High-Tech-Drohnen im kommerziellen Einsatz

von - 26.02.2020
Drohnen
Foto: Macrovector / shutterstock.com
Unternehmen profitieren in vielen Bereichen von unbemannten Flugsystemen. Anfang 2019 flogen schon knapp eine halbe Million Drohnen über Deutschland. Ihr Einsatzgebiet ist vielfältig.
Drohnen in Deutschland
Wachstumsprognose: Hierzulande sollen 2030 rund 130.000 kommerziell genutzte Drohnen durch die Luft fliegen.
(Quelle: Verband Unbemannte Luftwahrt/BDL/BDLI, Februar 2019 )
Am Standort Emmerich des Logistikunternehmens BLG Logistics fliegen Drohnen durchs Lager. Die kleinen Fluggeräte übernehmen die regelmäßige Kontrolle der nicht direkt einsehbaren Bereiche des 80.000 Quadratmeter großen Lagers. Ohne Drohnen war die wöchentliche Regalkontrolle bislang eine ziemlich komplizierte Angelegenheit: Gabelstabler mussten die Kisten auseinanderfahren und Paletten auf den Boden stellen. Anschließend fuhr ein Mitarbeiter mit dem Hubwagen in die Höhe, um einen bestimmten Karton zu überprüfen.
Ebenfalls auf Drohnen setzt Lufthansa Aerial Services. Das Unternehmen des Lufthansa-Konzerns betreibt eine ganze Flotte von unbemannten Flugsystemen, die zum Beispiel infrastrukturelle Bauwerke wie Brücken oder Bahngleise inspizieren oder Pflanzen auf Äckern zählen. Zwei Beispiele, die zeigen: Drohnen sind nicht mehr nur High-Tech-Spielzeug für Technik-Freaks - ihr Einsatz etabliert sich gerade auch im Unternehmens­umfeld.

Status quo in Deutschland

Nach Angaben des Verbands Unbemannte Luftfahrt, einer Initiative des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI), flogen Anfang vergangenen Jahres in Deutschland knapp 500.000 Drohnen. Davon sollen 19.000 kommerziell eingesetzt worden sein. Die Gesamtzahl der Drohnen soll sich bis zum Jahr 2030 auf 850.000 erhöhen. Vor allem die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen wird, so die Prognose, dabei deutlich auf rund 126.000 steigen.
Adaption vom Drohnentechnologie
Wann werden sich Drohnen wo durchsetzen? Bis Ende 2025 soll sich der Einsatz unbemannter Flugsysteme flächendeckend etabliert haben.
(Quelle: Verband Umbemannte Luftfahrt / BDL / BDLI)
Den Drohnen-Boom im Unternehmenseinsatz bestätigt auch Gartner: In laufenden Jahr soll sich laut den Marktanalysten die Zahl der weltweit ausgelieferten Unternehmensdrohnen, die in das Internet of Things (IoT) eingebunden sind, auf knapp 530.000 Einheiten belaufen. Das entspräche gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von stolzen 50 Prozent.
„Nachdem Drohnen im Hobbybereich schon seit Jahren einen Höhenflug erleben, sehen wir den industriellen Einsatz von Drohnen, in Relation zum Marktpotenzial, noch ziemlich am Anfang“, so die Einschätzung von Robert Schmidkonz, Erfinder des Multicopter-Systems ScaraBot und Mitgründer des gleichnamigen Unternehmens. Einer der Gründe dafür sei die lange Zeit ungeklärte Rechtslage. Mittlerweile gibt es aber eine einheitliche europäische Regelung für den Drohneneinsatz: „Mit Etablierung des Drohnenführerscheins vor zwei Jahren hat es angefangen, dass erste Unternehmen sowie Behörden Drohnen einsetzen.“ 
Dem pflichtet Samuel Flick bei, Sales Manager Central Europe beim Drohnenanbieter Microdrones. Der Drohnenmarkt sei seit einigen Jahren sehr in Bewegung: „Den Business-Markt sehe ich in den nächsten Jahren weiterhin stark wachsend. Ich rechne mit einem Wachstum in unserem Bereich von über 20 Prozent pro Jahr.“
Bei den derzeit kommerziell eingesetzten unbemannten Flugsystemen handelt es sich nach Angaben des Verbands Unbemannte Luftfahrt hauptsächlich um mit einer Kamera ausgestattete Prosumer-Drohnen mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro. Als Prosumer bezeichnet man Produkte für den professionellen Anspruch. Das können auch höherpreisige Consumer-Geräte sein. Weniger als 5 Prozent der kommerziell genutzten Drohnen sind größere Profi-Geräte, die mehr als 10.000 Euro kosten.
Führerschein für Drohnen
Es gibt Führerscheine für Autos und Boote - und seit 2017 auch für unbemannte Fluggeräte. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die große Beliebtheit der Multicopter.
Alle Personen, die eine Drohne oder ein Modellflugzeug mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht starten lassen wollen, brauchen den Führerschein, beamtendeutsch „Kenntnisnachweis“ genannt. Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um ihn erwerben zu können. Eine Pilotenlizenz genügt als Nachweis ebenfalls.
Der Kenntnisnachweis wird von Stellen ausgestellt, die dafür vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt sind, zum Beispiel Flugschulen. Die künftigen Piloten von unbemannten Fluggeräten müssen in einem Fragebogen Prüfungsfragen zu den Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation ausfüllen.
Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm unterliegen darüber hinaus einer Kennzeichnungspflicht, um im Schadensfall den Halter feststellen zu können. Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette stehen. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer erteilt wird.
Grundsätzlich dürfen unbemannte Fluggeräte nur in Sichtweite und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. In und über sensiblen Zonen sind Drohnenflüge verboten. Dazu zählen unter anderem Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Menschenansammlungen, besondere Einrichtungen wie Gefängnisse sowie Industrieanlagen.
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