Fragwürdige AGBs

WhatsApp gehören alle Ihre Bilder

23.05.2014
WhatsApp ist mittlerweile auf fast jedem Smartphone zu finden. Was nur wenige Nutzer wissen: Wenn Sie über den Kurznachrichtendienst ein Bild versenden, dann geben Sie sämtliche Rechte an WhatsApp ab.
Der Kurznachrichtendienst WhatsApp wird immer beliebter: Erst kürzlich verkündete der Kurznachrichtendienst dass er weltweit 500 Millionen aktive Nutzer hat. Alleine in Deutschland soll es über 30 Millionen aktive Nutzer geben. Über den Dienst werden laut offiziellen Angaben täglich über 700 Millionen Fotos sowie 100 Millionen Videos weltweit versendet.
Was allerdings nur wenige Nutzer wissen: Wenn Sie über WhatsApp zum Beispiel ein Bild versenden, dann geben Sie sämtliche Rechte daran an den Kurznachrichtendienst ab. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Dienstes – die sich wahrscheinlich kaum ein Nutzer von WhatsApp jemals genau durchgelesen hat. WhatsApp darf laut den Geschäftsbedingungen, die jeder Nutzer akzeptieren muss, ohne Einschränkungen die Inhalte der Nutzer verbreiten, vervielfältigen und wiedergeben.
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Die Folge: Der Dienst kann mit Ihren Inhalten machen was er will – „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, so Rolf Becker, Rechtsanwalt aus Köln, gegenüber dem Handelsblatt.
Es ist zwar unklar, inwieweit WhatsApp tatsächlich die übertragenen Inhalte seiner Nutzer weitergibt. Dennoch ist es nach dem Bericht des Handelsblatt durchaus möglich, dass WhatsApp ein Bild von Ihnen an eine Werbeagentur verkauft und damit eine Stadt plakatiert wird.
Das ist besonders heikel, wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material über WhatsApp versenden. Als Nutzer verpflichten Sie sich Persönlichkeitsrechte zu wahren und sich an Datenschutzvorgaben zu halten. Ebenfalls verboten ist übrigens das Versenden von beleidigenden Inhalten, Schweinekram, Werbung und Viren.
Noch unklar ist, ob solche Klauseln in englischsprachigen Geschäftsbedingungen überhaupt gültig sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen WhatsApp eingereicht: „Unserer Auffassung nach werden englischsprachige AGBs von Diensten, die sich augenscheinlich an deutsche Verbraucher richten, nicht Vertragsbestandteil“, so Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber dem Handelsblatt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutschsprachig sein, damit sie wirksam sind.

WhatsApp kennt auch Ihre Kontakte

Doch damit nicht genug: WhatsApp sichert sich in seinen Geschäftsbedingungen auch das Recht Ihr Adressbuch auszulesen, um Telefonnummern anderer WhatsApp-Nutzer zu finden.
Seit der Übernahme von WhatsApp durch das soziale Netzwerk Facebook fragen sich viele Nutzer was nun mit den bei WhatsApp übertragenen Daten passiert. Landen meine Daten bald auch bei der Datenkrake Facebook? Was mit Ihren Daten passieren könnte, zeigen wir im Artikel „Facebook kauft WhatsApp – und meine Daten?“. In unserer Bildergalerie stellen wir Ihnen die 10 besten Alternativen zu WhatsApp vor.

Update

Das Handeldblatt hat den von uns zitierten Bericht mittlerweile angepasst: Es wurde präzisiert, dass die Rechtsübertragung an WhatsApp und die Zugriffsmöglichkeit für die sogenannten Statusmeldungen beziehungsweise dort enthaltenen Profilbilder und nicht für die eigentlichen Direktnachrichten oder Gruppenchats gilt.

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