Die
Verbrauchezentrale Sachsen geht dagegen vor, dass Anbieter von stationären Internetzugängen über den flotten Datenfunk
LTE die Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens drosseln – trotz Flatrate.
Während die Deutsche Telekom
auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer vom Dezember reagierte und
die LTE-Tarife für Neukunden anpasste, hat Vodafone seine Angebote bis dato nicht geändert.
Vodafone verspricht in seiner Werbung mit dem Tarif „LTE Zuhause“ einen schnellen Internetzugang über den Mobilfunkstandard LTE. Je nach gebuchtem Tarif – „LTE Zuhause S“, „LTE Zuhause M“ oder „LTE Zuhause L“ – drosselt Vodafone nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Internetgeschwindigkeit. Statt eines flotten Internetzugangs mit bis zu 50 MBit/s gibt es dann nur noch ein Schneckentempo von 384 KBit/s.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin einen unlauteren Wettbewerb, da Vodafone die Drosselung in seiner LTE-Werbung verschleiert, „so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“
Nun will die Verbraucherzentrale von den Gerichten klären lassen, inwieweit eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit auf nicht einmal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit rechtens ist.
Vodafone täte gut daran, wenn das Unternehmen wie die
Telekom einfach ein wenig einlenkt und die Tarifbeschreibungen entsprechend anpasst. Bei der Telekom steht in den Vertragsdetails nun deutlich, dass man ein festes monatliches Datenvolumen bekommt und die Geschwindigkeit bei Erreichen des Volumens auf 384 KBit/s gedrosselt wird.