Recht auf Vergessen

Google weigert sich, Links global zu löschen

von - 31.07.2015
Bleistift mit Radierer
Foto: shutterstock.com/Africa Studio
Bislang löscht Google nur Suchergebnisse auf EU-Seiten. Die französische Datenschutzbehörde fordert nun, Einträge auch global zu löschen. Der Konzern weigert sich - und nennt stichhaltige Gründe.
Seit Juni vergangenen Jahres löscht Google auf Anforderung Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten - allerdings nur auf europäischen Seiten. Außerhalb der EU-Länder, etwa auf google.com, erscheinen die Informationen der User weiterhin. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google Mitte Juni 2015 offiziell aufgefordert, Einträge auch weltweit zu löschen. Der Konzern weigerte sich. Nun hat Google alle damals gewährten Fristen verstreichen lassen.
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Die Marke - Im Ranking der wertvollsten Marken weltweit beläuft sich der Markenwert von Google laut Millward Brown Optimor auf rund 158,84 Milliarden US-Dollar im Jahr 2014.
Der Umsatz - Der weltweite Umsatz von Google stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Die neuesten Zahlen: Im zweiten Quartal 2014 erreichte der Umsatz von Google satte 16 Milliarden US-Dollar - ein Plus von 22 Prozent.
Der Gewinn - Google macht nicht nur Umsatz, Google wird auch immer reicher. Inzwischen hat der Internet-Konzern rund 61,2 Milliarden Dollar in der Kasse (Stand Q2/2014).
Die Werbeplattform - Den größten Teil seines Geldes macht Google mit Werbung. Textanzeigen im Umfeld der Suchmaschine, Werbung bei Youtube und grafische Anzeigen auf Partner-Websites gleichen sogar fallende Anzeigenpreise mehr als aus.

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Wie das Unternehmen in einem Blogeintrag erklärt, lehnt es es ab, die auf EU-Seiten gelöschten Ergebnisse auch in den USA und den anderen Ländern nicht mehr anzuzeigen. "Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", so das Statement.

Hohe Geldstrafen drohen

Die Weigerung kann nun hohe Geldstrafen und langwierige Prozesse zur Folge haben. Für Google offenbar kein Grund umzuschwenken. Der Konzern sieht die Entwicklung und die Forderungen als "beunruhigend" an, da sie sich negativ auf das gesamte Internet auswirken könnten.
Gelöschte Suchergebnisse in Deutschland
Entfernte Suchergebnisse in Deutschland: Google hat bislang 70.183 URLs von den insgesamt 165.730 angefragten URLs gelöscht. (Stand: Mai 2015)
(Quelle: Google )
"Wir glauben, dass kein Land dieser Welt die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf welchen Content jemand in einem anderen Land zugreifen kann". Google führt dabei diverse Beispiele von Ländern an, die spezielle Inhalte verbieten, welche in anderen Ländern genehmigt wären - darunter etwa Russland, die Türkei - oder Thailand, das gegen Texte vorgeht, die die thailändische Monarchie kritisieren.
Würde man Frankreichs Antrag nachgeben, wäre das Internet schlussendlich nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube, so Googles Begründung. Der Konzern hat nun CNIL gebeten, die Forderung zurückzunehmen.
In der Theorie besagt das "Recht auf Vergessenwerden", dass europäische Nutzer Google unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichten können, Suchergebnisse, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen, zu entfernen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2014 hervor. Das gilt für Links zu Angeboten und Webseiten, die belanglos oder veraltet sind oder die eigene Privatsphäre angreifen und Persönlichkeitsrechte verletzen.
Tatsächlich scheint Google aber nicht (viel) zu vergessen: In seinem aktuellen Transparenzbericht gibt der Internet-Konzern Auskunft über die globale Nutzung seiner Dienste und die Zusammenarbeit mit Ländern, Unternehmen und Nutzern. Der Bericht behandelt auch die Praxis zur Löschung von Suchergebnissen, wie sie das europäische "Recht auf Vergessenwerden" fordert. Daraus geht hervor, dass der Konzern nicht einmal der Hälfte aller Anfragen in Deutschland zugestimmt hat.
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