EU-Richtlinie
EuGH urteilt gegen Vorratsdatenspeicherung
von
Stefan
Kuhn - 08.04.2014
Foto: Thorben Wengert - Fotolia.com
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Ohne konkreten Verdacht verstößt die Überwachung aller Bürger gegen die Grundrechte.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahr 2006 in vollem Umfang nicht mit der Charta der Grundrechte vereinbar und daher ungültig ist. Die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails muss demnach auf das absolut Notwendige beschränkt werden.
Dr. Lutz Hasse: Das EuGH-Urteil sieht Thüringens Datenschutzbeauftragter als "notwendigen Paukenschlag, der die Sammelwut staatlicher Behörden in strikte Grenzen weist".
(Quelle: Volker Hielscher)
Auch der NRW-Datenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, sieht in der heutigen Entscheidung des EuGH eine klare Absage an eine ausufernde Speicherung und Nutzung von Kommunikationsdaten: "Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre dar. Sie ermöglicht umfassende Persönlichkeits-, Kommunikations- und Bewegungsprofile aller Bürgerinnen und Bürger. Das Missbrauchspotenzial massenhafter Datensammlungen ist enorm."
Der ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar fordert in einem Blogeintrag sogar einen Nachweis zur Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung: "Wer Grundrechte einschränkt, ist beweispflichtig. Er muss nachweisen, dass die Einschränkungen der persönlichen Freiheit im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit notwendig sind – so schreibt es unser Grundgesetz vor." Doch, so Schaar weiter: "Den Beweis der Erforderlichkeit und Wirksamkeit sind die Autoren und Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bis heute schuldig geblieben."