Auf Googles Video-Portal YouTube findet man alle möglichen und unmöglichen kostenlosen Filmchen. Darunter findet man zum Beispiel auch zahlreiche Musikvideos. Da wäre es praktisch, wenn man von diesen Videos eine MP3-Datei hätte.
YouTube selbst bietet das Herunterladen von Videos nicht an. Der Grund:
Google möchte, dass die Besucher immer wieder auf die
YouTube-Seite kommen. Doch es gibt zahlreiche Webseiten, die Ihnen mit wenigen Klicks den Ton aus Videos als MP3-Datei zum Download bereitstellen – so genannte Streamripper.
Wenn man Google fragen würde, ob Dienste zum Rippen von YouTube-Videos legal sind, dann würde der Suchriese das sicherlich verneinen. Doch das ist nicht der Fall: Nach Ansicht der Stiftung Warentest
machen YouTube-Nutzer nach derzeitiger Rechtslage nicht Illegales, wenn sie sich von einem Video oder dessen Musik eine Kopie ziehen. Nach Ansicht von Juristen handelt es sich dabei um nichts anderes als zulässige Privatkopien, die der Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt. Einzige Voraussetzung: Ein kopiertes Video darf nicht offensichtlich unerlaubt auf YouTube eingestellt sein. Das ist aber bei vielen Videos nicht der Fall.
Das Fazit der Stiftung Warentest: „Derzeit gibt es (...) keinen Grund, weswegen die Nutzer der Streamripper vor rechtlichem Ärger Angst haben sollten“.
Zwei bekannte Streamripper-Dienste für YouTube sind
YouTube-MP3.org und
Share-Tube.eu.
Die Nutzung beider Dienste ist einfach: Sie geben jeweils die Internetadresse zu einem YouTube-Video ein und erhalten in wenigen Augenblicken den Ton des Videos als MP3-Datei zum Download.