Musterklage

Samsung Smart-TVs als Internet-Datenkrake

Quelle: Foto: Ekarat / Shutterstock / Samsung
09.11.2015
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Samsung. Der Vorwurf: Die Smart-TVs des Herstellers greifen ungefragt sensible Informationen der Nutzer ab.
Mit einer Musterklage gegen Samsung will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erreichen, dass Smart-TVs erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer Daten an Internet-Server übertragen.
Den Verbraucherschützern zufolge verbirgt sich der digitale Beobachter von Fernsehgewohnheiten in der HbbTV-Funktion der Samsung Smart-TVs. Das Fatale: Schon bei der ersten Inbetriebnahme und Anbindung an das Internet - und nicht erst beim Abruf von Internet-Inhalten - würde mit der HbbTV-Funktion unter anderem die IP-Adresse übertragen. Damit lässt sich der jeweilige Internetanschluss-Inhaber eindeutig identifizieren.
Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber die rechtliche Grundlage, denn der Nutzer habe nicht in die Datenübertragung eingewilligt. Die technische Möglichkeit, die Datenübertragung nachträglich zu deaktivieren, genüge nicht. Samsung müsse stattdessen vor der Nutzung der HbbTV-Funktion über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren. Dazu war der Hersteller aber wohl nicht bereit und so hat das Landgericht Frankfurt am Main nun den ersten Verhandlungstermin für den 19. Mai 2016 angesetzt.
In der Kritik der Verbraucherschützer steht zudem der Smart-Hub der Samsung Smart-TVs, der unter anderem Zugang zu Nachrichten- und Spiele-Apps bietet. Hier hole der Hersteller zwar die Einwilligung zur Datennutzung ein, doch die Datenschutzbestimmungen erstrecken sich dabei über 56 Bildschirmseiten. Zudem seien sie so unverständlich, dass durchschnittliche Fernsehnutzer die Folgen ihrer Zustimmung kaum durchblicken könnten.

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