Vernetzte Patientendaten

EU-Kommision setzt auf digitale Gesundheitsakte

Quelle: Foto: wutzkohphoto / shutterstock.com
11.09.2017
Die Digitalisierung macht auch vor Patientenakten nicht halt. Die Idee dahinter, Gesundheitsdaten elektronisch zugänglich zu machen, ist nicht neu. Allerdings stellt die Technologie besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz.
Die EU-Kommission hält an ihren Plänen für eine digitale Gesundheitsakte fest. Erst kürzlich wurde zum Thema "Wandel im Gesundheitswesen und in der Pflege im digitalen Binnenmarkt" eine Konsultation eingeleitet. Diese Umfrage ist noch bis Mitte Oktober offen. Sie richtet sich neben Patientenorganisationen, Ärzten und Pflegepersonal auch an Behördenmitarbeiter, Forscher, Unternehmen, Krankenversicherungen und normale Bürger.
"Ein zentraler Gedanke ist, dass der Patient nicht nur Gegenstand der Behandlung sein will, sondern Teil davon. Durch die für alle zugänglichen Informationen und die zahlreichen Apps hat sich die Kommunikation zwischen den Leistungsbringern und den Patienten bereits verändert und wird es weiter tun", so Prof. Dr. Thomas Jäschke vom Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen (ISDSG). Die Möglichkeit, digital und von überall auf diese Daten zugreifen zu können, bringt sowohl für Patienten als auch Ärzten, Versicherungen und Krankenhäuser enorme Vorteile:
Die Akte ermöglicht laut der Techniker Krankenkasse eine orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit von Gesundheits- und Krankheitsdaten für den Versicherten. Dabei soll die Verfügung über die Daten allein beim Versicherten liegen. Die Freigabe könne auch nur einen teilweisen Zugriff umfassen und der Versicherte hat die Möglichkeit, diese Entscheidung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Sicherheit der Daten hat eine hohe Priorität

Die Sicherheit der Daten, aber auch der Schutz der Privatsphäre der Patienten sind priorisierte Themen. Cyberkriminelle sind längst nicht mehr nur auf Payment-Dienste und ähnliches fixiert. So lassen sich etwa sensible Patientendaten zum Erpressen von den betroffenen Personen und Institutionen nutzen. "Die Technologie von vielen Praxen und Krankenhäusern ist veraltet und oft überhaupt nicht auf Onlinekommunikation ausgelegt. Angreifer haben dort leichtes Spiel", sagt Jäschke weiter.
Personenbezogene Daten sind deshalb so wertvoll, weil sie eine viel längere Gültigkeit haben als etwa Kreditkartendaten. Wird zum Beispiel ein Zahlungsmittel unerlaubt verwendet, kann der Besitzer eine Sperrung und Rückbuchung des Geldes in die Wege leiten. Wird hingegen eine Krankheit beziehungsweise ein Krankheitsverlauf dokumentiert, handelt es sich dabei um einen unumkehrbaren Fakt. Laut den Experten des in München ansässigen Cloud-Security-Unternehmens Uniscon werden Patientenakten auf dem Schwarzmarkt für rund 50 US-Dollar gehandelt. Allerdings würden einzelne Akten meist nicht verkauft. In der Regel umfasst ein solche Angebote ganze Datenbanken.

Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert

Die Idee, Gesundheitsdaten digital zugänglich zu machen, ist grundsätzlich nicht neu. Was bisher allerdings gefehlt hat, war ein einheitliches Konzept. Ein Versuch diesbezüglich stellt die seit 2015 verpflichtende elektronische Gesundheitskarte dar. Zwar hat die Entwicklung Milliarden verschlungen, wirklich ausgenutzt wurde das Potential der Karte allerdings nie. Für Patienten hat sich damit im Vergleich zur bis dahin üblichen Versicherungskarte nicht viel verändert.
Laut einem Bericht des bayrischen Rundfunks sind sich Experten einig: Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert und wird nach der Bundestagswahl in diesem Jahr beerdigt.

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