Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung durch
soziale Netzwerke zurückgewiesen. "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln", sagte er der "Berliner Zeitung". "Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig."
Peter Schaar: "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln".
Quelle: (Quelle: Von Alexander Klink - Eigenes Werk, CC BY 3.0 )
Maßgeblich seien das das Telemediengesetz, die Polizeigesetze und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Sie sähen vor, dass Bestandsdaten und Nutzungsdaten unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden müssten - etwa zur Aufklärung von Straftaten oder bei drohenden Amokläufen und anderen Gefährdungen. Man müsse nur und notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass Unternehmen wie Facebook sich diesen Gesetzen auch unterordneten. Hier existiere tatsächlich eine Grauzone. "Eine darüber hinausgehende Kooperation der sozialen Netzwerke mit den Nachrichtendiensten kann es nicht geben. Die sozialen Netzwerke sind ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden."
Zuvor hatten deutsche Behörden Facebook dafür kritisiert, dass der Konzern knapp zwei Drittel aller Anfragen der Behörden unbeantwortet lasse. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen eine gesetzliche Pflicht für Soziale Netzwerke zur schnellen Herausgabe sensibler Daten. Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass der Attentäter von Ansbach via Facebook Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien unterhielt.