Klage gegen Werbeaussagen

Telekom unterliegt 1&1 endgültig vor Gericht

von - 20.07.2023
Justitia
Foto: Shutterstock / Audio und werbung
Im Streit zu Werbeaussagen von 1&1 zu seinem 5G-Netz und den Angeboten hat die Telekom auch in der Berufung verloren. Damit ist der Rechtsstreit beendet.
Darf 1&1 behaupten, "das modernste 5G-Netz Europas" zu haben? Unter anderem um diese Frage drehte sich eine Klage der Deutschen Telekom, die zudem die Vermarktung des Festnetzersatzproduktes "1&1 5G zu Hause" im Eilrechtsverfahren verbieten lassen wollte. Bereits in der ersten Instanz hat das Landgericht Koblenz diese Klage in zentralen Punkten abgewiesen, jetzt ist auch die Berufung gescheitert.
Damit kann 1&1 weiter mit dem modernsten Netz auf Basis der Open-RAN-Technologie werben. Im Zuge des Berufungsverfahrens monierte die Telekom auch, dass "1&1 5G zu Hause" keine herkömmlichen Sprachdienste bereitstelle, sondern auf OTT-Dienste zurückgreife. Diese Argumentation bezog sich aber auf die erste Produktversion und ist zwischenzeitlich obsolet: Neben Highspeed-Internet und Telefonfunktionen über OTT-Dienste verfügt "1&1 5G zu Hause" seit einiger Zeit auch über herkömmliche Telefonie.
"Unser Ziel ist klar. Mit dem 1&1 Open RAN machen wir einen Unterschied im deutschen Mobilfunk. Als Innovationsführer setzen wir auf eine komplett neue Technologie – vollständig virtualisiert, mit offenen Schnittstellen und unabhängig von dominierenden Netzausrüstern. Dass die Open-RAN-Technologie voll funktionsfähig ist, haben wir mit dem Start unseres ersten Service gezeigt. Wir sind überzeugt, dass hier die Zukunft liegt. Das eindeutige Urteil des Gerichts bestätigt dies. Auch die andauernden Bemühungen der Telekom sowie der etablierten Netzbetreiber insgesamt, uns als vierten Anbieter möglichst aus dem Spiel zu halten, verstehe ich als Bestätigung dafür, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden", sagt Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG.
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