Letzte Meile

Telekom muss 30-MBit-Downstream realisieren

von - 21.07.2014
Die Bundesnetzagentur hat einem Antrag von EWE Tel in weiten Teilen stattgegeben. Die Telekom ist damit verpflichtet, die Letzte Meile "kürzer" zu machen, um höhere Datenraten zu erreichen.
Die Bundesnetzagentur hat einem Antrag von EWE Tel in weiten Teilen stattgegeben. Die Telekom ist damit verpflichtet, die Letzte Meile "kürzer" zu machen, um höhere Datenraten zu erreichen.
Die Wettbewerber jubeln, über der Telekom-Zentrale in Bonn brauen sich derweil wohl dunkle Gewitterwolken zusammen. EWE Tel hatte bei der Bundesnetzagentur einen umfassenden Antrag bezüglich einer Neuregelung der Letzten Meile eingereicht - und die Behörde hat dem Antrag des City-Carriers in weiten Teilen zugestimmt.
Kabelverzweiger: Über den Kabelverzweiger, auch Verteilerkasten genannt, kommt das schnelle Internet zum Kunden.
Kabelverzweiger: Über den Kabelverzweiger, auch Verteilerkasten genannt, kommt das schnelle Internet zum Kunden.
(Quelle: Deutsche Telekom)
Auf die Telekom kommen damit einige Verpflichtungen zu: So muss der Anbieter nun auf Wunsch einen zusätzlichen Kabelverzweiger (KVZ) errichten, wenn über den bislang vorhandenen KVZ durchschnittlich lediglich Bandbreiten von weniger als 30 MBit/s im Down- und 5 MBit/s im Upstream bei den angeschlossenen Haushalten realisierbar sind. Bisher musste die Telekom nur dann einen zusätzlichen KVZ errichten, wenn weniger als 1 MBit/s (Downstream) beziehungsweise 128 kBit/s (Upstream) erreicht wurden - eine längst nicht mehr zeitgemäße Regelung.
Außerdem verpflichtet die Netzagentur die Telekom, Leitungen beziehungsweise Hausanschlüsse auf einen näher gelegenen Kabelverzweiger "umzulegen", damit diese schnelleres Internet erhalten können. "Oft sind Haushalte aus historischen Infrastruktur-Gründen an einen weiter entfernten KVZ angeschlossen, obwohl später ein neuer und näher gelegener Kabelverzweiger im Ort errichtet wurde", heißt es in einer Erklärung von EWE Tel.
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Als dritten Punkt nannte die Bundesnetzagentur "die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel zwischen Vermittlungsstelle und den nachfolgenden Kabelverzweigern" außerhalb eines Bereichs von etwa 550 Metern um die Vermitllungsstelle. Die Telekom dürfte speziell über diese Entscheidung der Agentur wenig begeistert sein, durchkreuzt diese doch die Vectoring-Pläne des Netzbetreibers. Alle KVZ, die hinter einem solchen Schaltverteiler liegen, können nicht mehr für Vectoring genutzt werden.
"Ausdrücklich begrüßt" wurde das Ergebnis der Beratungen in der Behörde dagegen erwartungsgemäß von den Verbänden VATM und Breko. „Die Bundesnetzagentur hat die Chance ergriffen, den zahlreichen lokalen und regionalen Netzbetreibern in Deutschland neue und innovative Instrumente an die Hand zu geben, um auch unterversorgte und insbesondere ländliche Regionen zu überschaubaren Kosten mit schnellem Breitband versorgen zu können“, so Breko-Präsident Ralf Kleint. VATM-Präsident Peer Knauer bezeichnete die Entscheidung als "das richtige Signal für die Zukunft und eine wichtige Weichenstellung im Sinne der Verbraucher.“
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