Jetzt oder gleich upgraden

Microsoft drückt erneut auf den Windows-10-Turbo

Quelle: Foto: Shutterstock/Creation
17.12.2015
Das Upgrade auf Windows 10 abzulehnen, wird immer schwieriger. Microsofts Verhalten hat jetzt sogar Verbraucherschützer auf die Barrikaden gebracht.
Für Microsoft gibt es anscheinend keinen Weg mehr an Windows 10 vorbei. Seit kurzem hat der Hersteller die Upgrade-Hinweise in Windows 7 und 8/8.1 erneut verändert. Zur bisherigen Option „Jetzt aktualisieren“ bietet Microsoft nun auch eine zusätzliche Schaltfläche „Download starten und Upgrade später starten“ an. Eine Option, das Upgrade abzulehnen, gibt es weiterhin nicht. Anwender können das Fenster nur über die rote „Schließen“-Schaltfläche oben rechts verbergen.
Neuer Upgrade-Hinweis: Der Anwender bekommt keine Schaltfläche zu sehen, mit der er das Upgrade ablehnen könnte.
Dabei handelt es sich um eine Marketing-Taktik, die im Englischen als „Assumptive Sell“ bezeichnet wird. Der Anwender kann eigentlich nur noch zustimmen, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen. Die Methode wird seit Jahren in mehr oder weniger manipulativen Werbe-Bannern eingesetzt und hat einen unschönen Beigeschmack.
Die englischen Versionen sind sogar noch etwas deutlicher formuliert: Hier haben die Anwender nur noch die Wahl zwischen „Upgrade now“ und „Upgrade tonight“ – also „Aktualisieren jetzt“ und „Aktualisieren heute Nacht“. Die Hinweise bekommen alle Windows-Nutzer zu sehen, die in ihren Update-Einstellungen auch die „empfohlenen Updates“ automatisch installieren lassen.

Verbraucherzentrale mahnt Microsoft wegen Windows 10 ab

Rechtsstreit: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will wegen Windows 10 gegen Microsoft vor Gericht ziehen.
Quelle: (Quelle: Shutterstock/Nejron Photo )
Dass Microsoft dabei sogar nicht vor „Zwangsdownloads“ zurückschreckt, hat nun die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf den Plan gebracht. Nach Angaben der Verbraucherschützer lädt Microsoft im Hintergrund ein bis zu sechs GByte großes Windows-10-Installationspaket herunter – ohne den Nutzer darüber zu informieren. Für die Anwender sei dies eine „unzumutbare Belästigung“, weil sie sich erst „nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen“ können.
Die baden-württembergische Verbraucherzentrale hat Microsoft deswegen abgemahnt. Das Unternehmen habe sich aber bisher geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verbraucherschützer wollen nun gerichtlich gegen Microsoft vorgehen.
Auch viele kleine und mittlere Unternehmen sind nicht glücklich über die „Zwangs-Beglückung“ mit Windows 10. So häufen sich bei vielen Herstellern nun die Beschwerden über Inkompatibilitäten ihrer Produkte mit Windows 10. Viele Support-Abteilungen sind deswegen an die Grenze ihrer Kapazitäten gelangt.

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