Wer bei Verkehrskontrollen mit einem
Smartphone-Verkehrswarner wie beispielsweise
Blitzer.de erwischt wird, der zahlt. In Deutschland sind in einem solchen Fall
75 Euro Geldbuße fällig und laut dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Und das selbst dann, wenn die Blitzer-App gar nicht einwandfrei funktioniert, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Maßgeblich für Autofahrer ist
Paragraf 23, 1b der Straßenverkehrsordnung: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Der 2. Strafsenat des
Oberlandesgerichts Celle hat nun in einem Urteil vom November 2015 festgestellt, dass ein Smartphone mit installierter Blitzer-App durchaus ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei. Zudem sei es ohne Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.
Bei Autofahrten in anderen Ländern Europas kann die Nutzung von Blitzer-Apps deutlich teurer werden als in Deutschland. So drohen beispielsweise in Tschechien Geldstrafen von bis zu 200.000 Kronen (rund 7.400 Euro) und in Luxemburg bis zu 5.000 Euro oder gar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Ländern die Nutzung eines Radarwarners untersagt ist, und welche Staaten selbst das Mitführen entsprechender Geräte verbieten.