Stichtag 13. Juni 2014

Neue Verbraucherrechte im Online-Handel

Quelle: Foto: Thorben Wengert - Fotolia.com
13.05.2014
Am 13. Juni 2014 tritt die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) in Kraft. Entscheidende Änderungen gibt es vor allem bei Widerrufsrecht und der Rücksendung von Waren.
Das neue Gesetz soll die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Die neuen Regeln treten ohne Übergangsfrist in Kraft. Hier die wichtigsten Punkte:
Die Vereinheitlichung durch die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie bringt für deutsche Verbraucher allerdings auch einige Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage mit sich. So verkürzt sich die Widerrufsfrist bei unterbliebener oder unvollständiger Unterrichtung des Verbrauchers über seine Widerrufsmöglichkeiten.

Wesentlich gravierender dürfte für viele Online-Shopper allerdings die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Diese muss künftig der Verbraucher tragen, sofern sich der Unternehmer nicht zu deren Übernahme bereit erklärt. Zudem müssen Kunden künftig eine eindeutige Widerrufserklärung abgeben. Die bloße Rücksendung der Ware reicht ab dem 13. Juni 2014 nicht mehr.
Viele große Online-Händler wollen bei Rücksendungen aber auch nach Inkrafttreten der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie an der jetzigen Praxis festhalten und von ihren Kunden kein Geld für Retouren verlangen. Ganz anders sieht es bei kleinen Händlern aus.

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