BGH-Urteil

Anonyme Internet-Bewertungen bleiben anonym

Quelle: Foto: Shutterstock - Ivelin Radkov
01.07.2014
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Anonyme Kommentatoren auf Internet-Bewertungsportalen dürfen anonym bleiben. Die Klage auf Herausgabe des Namens eines Kommentators wurde abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten gesprochen: Wer im Internet anonym etwas kommentiert, darf anonym bleiben.
Wie Spiegel Online berichtet, hatte ein Arzt das Bewertungsportal Sanego auf die Herausgabe des Namens eines Kommentators verklagt. Auf Sanego können Patienten Bewertungen zu Ärzten veröffentlichen. Ein anonymer Nutzer veröffentlichte offenbar falsche Angaben über die Zustände in der Praxis des klagenden Arztes aus Schwäbisch-Gmünd.
Sanego hat zwar die seit 2011 immer wieder veröffentlichten Vorwürfe gegen den Arzt gelöscht. Das Portal weigerte sich aber, dem Arzt den Namen und die Anschrift des Kommentators zu verraten. Im Rechtsstreit ging es darum, ob das Bewertungsportal dem Arzt verraten muss, wer den angeblich falschen Kommentar verfasst hat.
Nach Ansicht des Arztes leitet sich sein Anspruch auf Auskunft aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Mit der Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung habe der anonyme Nutzer das Bewertungsportal missbraucht.
Die obersten Richter sahen das anders: Die Anonymität der Nutzer dürfe nach dem Telemediengesetzt nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte sei darin nicht genannt. Sanego muss die Daten des Kommentators nicht offenlegen.

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