UberPop darf verboten werden

Uber erleidet erneut Schlappe vor höchstem EU-Gericht

Quelle: Foto: Uber
10.04.2018
EU-Staaten dürfen den Dienst UberPop des Fahrdienst-Vermittlers Uber eigenständig verbieten sowie strafrechtlich verfolgen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

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