Bundesnetzagentur

Transparenzverordnung für Internet-Anschlüsse

Quelle: Foto: Vladvm / Shutterstock.com
02.12.2016
Internetnutzer fragen sich manchmal, ob sie von ihrem Provider tatsächlich die vereinbarte Datenübertragungsrate erhalten. Wie sie dies überprüfen können, wissen sie oft nicht. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll das nun ändern.
Die Bundesnetzagentur ermöglicht unter www.breitbandmessung.de, die Datenübertragungsrate eines Internet-Anschlusses zu überprüfen.
Quelle: (Quelle: Fredrik von Erichsen)
Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten.
Die Unternehmen müssen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufgeführt werden. Das sieht die "Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur vor, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde.
Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinzuweisen.

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