Ab dem 30. Januar 2015 gelten
Facebooks neue Nutzerverträge, auch AGB genannt, automatisch. Facebook-Anwender müssen sich nur in ihren Account einloggen, um diesen neuen AGB zuzustimmen. Fortan ist es Facebook dann erlaubt, das Nutzerverhalten für Werbezwecke genauer zu tracken.
Die Werbeanzeigen orientieren sich künftig nicht mehr nur an den "Gefällt-mir"-Angaben der Nutzer, sondern basieren auch übergreifend auf
genutzten Apps und besuchten Webseiten, sofern Dritt-Anbieter Facebook-Dienste auf ihrer Webseite verwenden. Da heutzutage fast jede Webseite Facebook-Funktionen wie das Teilen oder Liken von Inhalten oder gar den Login via Facebook integriert, dürfte damit ein nahezu flächendeckendes Nutzer-Tracking gewährleistet sein. Hinzu kommt die Erfassung des Gerätestandorts per GPS, Bluetooth oder WLAN.
Wer nun glaubt diesem recht großen Eingriff in die Privatsphäre durch
Copyright-Posts in der eigenen Facebook-Chronik widersprechen zu können, der irrt. Auch die Kritik des Justizministeriums, die Gefahren bezüglich der Manipulation von Nutzern ansprachen, blieb erfolglos. Einziger Hoffnungsschimmer: Die Daten sollen (bislang) nicht an Dritte weitergegeben werden; verbleiben also bis in alle Ewigkeit auf den Daten-Servern des Facebook-Imperiums.
Um dem Tracking-Zugriff komplett zu entgehen, hilft im Grunde nur die Kündigung des eigenen Facebook-Kontos. Alternativ schützen auch Browser-Addons wie
Noscript die Privatsphäre bis zu einem gewissen Grad.
Wer sich genauer über die Neuerungen und das weitreichende User-Tracking informieren möchte, schaut sich am besten die
neuen AGB zusammen mit der zugehörigen
Facebook-Datenrichtlinie an unter dem Punkt "Welche Arten an Informationen sammeln wir".