Vor etwas mehr als einem Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, um digitale Dokumente rechtskonform und sicher zu archivieren.
Leitsatz 1: Auch E-Mails sind elektronisch aufzubewahren: Ausdrucke auf Papier reichen nicht aus.
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Die Vorgaben für IT-gestützte Buchführungsprozesse beziehen sich auch auf die Behandlung von steuerrelevanten
E-Mails in Unternehmen. Der Bitkom-Verband hat die zehn wichtigsten Regelungen, die für sie gelten, zusammengefasst. Im Einzelnen lauten sie:
Die vollständigen Leitsätze lassen sich als PDF-Dokument beim Bitkom
herunterladen. Allgemeine Leitsätze zur
elektronischen Archivierung und GoBD hat der Verband bereits im Oktober veröffentlicht. Damals kommentierte Frank Früh, Bereichsleiter ECM: „Für manche Unternehmen sind die komplexen Gesetzestexte immer noch ein Grund, die Finger von der elektronischen Archivierung zu lassen. Dabei sind die wichtigsten Aspekte schnell erklärt.“