Verbraucherrechte

Neue Datenschutz-Grundverordnung für Europa

Quelle: Foto: artjazz / Maksim Kabakou / Shutterstock.com
16.12.2015
Die EU hat sich auf eine neue Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Verbraucher erhalten dadurch mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten und einfachere Beschwerdemöglichkeiten.
Einheitlicher Datenschutz: 1995, als sich die Europäische Gemeinschaft auf die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG einigte, war das World Wide Web nicht einmal fünf Jahre alt und noch überwiegend von Wissenschaftlern und zahlungskräftigen Early Adopters besiedelt. Inzwischen sind die von Land zu Land unterschiedlich umgesetzten Datenschutzregeln hoffnungslos veraltet. Höchste Zeit also, für eine Überarbeitung der Richtlinie.
Nach vier Jahren zäher Verhandlungen und massivem Lobbying der großen Internet-Konzerne haben sich die Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und der Mitgliedsländer am Dienstag endlich auf eine neue Datenschutz-Grundverordnung der EU einigen können. Im Einzelnen sieht die Verordnung, die voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten wird, folgende Eckpunkte vor
Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Ihre Regeln gelten selbstverständlich nicht nur für europäische Unternehmen, sondern auch für US-Firmen und Anbieter aus anderen Ländern.

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