Das Wireless Local Area Network, kurz WLAN, ist ein lokales Funknetz. In der Regel kommen dabei kabellosen Netzwerke nach dem IEEE-Industriestandard der 802.11-Familie zum Einsatz.
AVM stellt die neue Fritzbox 6890 LTE mit einer Downloadrate von bis zu 300 MBit/s vor. Diese kann wahlweise für eine Verbindung mit dem Mobilfunknetz oder DSL verwendet werden.
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Kaspersky Lab hat eine neue VPN-App für Android veröffentlicht. Diese erlaubt einen kostenfreien VPN-Zugriff mit einer Gesamtkapazität von 200 MByte täglich.
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Smartphones senden ständig Informationen. Supermärkte, Kaufhäuser und Co. freuen sich darüber. Denn so schöpfen sie wichtige Daten ab. Wer dieses Tracking nicht möchte, muss die Funktionen seines Smartphones richtig einstellen.
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Toshiba präsentiert sein neues Business-Notebook Portégé A30-D-139. Mit einer Akkuleistung von bis zu 11,5 Stunden sowie leichten 1,39 kg Gesamtgewicht sei das Gerät laut Hersteller gut für den mobilen Einsatz geeignet.
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HP stellt zwei neue All-in-One-Drucker für Kleinst- und mittlere Unternehmen vor. Die Großformat-Geräte erlauben Ausdrucke bis DIN A3 und sind per Smartpone App auch mobil ansteuerbar.
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Kabelgebundenes Ethernet oder kabelloses WLAN? Windows gibt normalerweise dem kabellosen Netzwerk den Vorzug. Dieser Missstand lässt sich allerdings mit wenigen Klicks beheben.
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Gut drei Viertel aller User von öffentlichen WLAN verzichten auf Schutzvorkehrungen wie die Verwendung von VPN. Dabei tauschen 87 Prozent von ihnen auch in allgemein zugänglichen Hotspots sensible Daten aus.
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Internetanbieter versprechen ihren Kunden zum Teil ultraschnelle Anschlüsse. Doch oft bekommen die Nutzer am Ende eine viel langsamere Leitung. Die Bundesnetzagentur hat jetzt konkretisiert, unter welchen Bedingungen ein Vertrag vom Anbieter nicht mehr eingehalten wird.
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Der Hochsicherheits-Rechner von ORWL verschlüsselt seine Daten automatisch. Der Zugriff ist nur über eine NFC-Verbindung zu einem dazugehörigen Schlüsselanhänger möglich. Versuchen Unbefugte an die Daten zu gelangen, löscht der PC diese automatisch.
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Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch.
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