Quellcode-Hinterlegung schützt Geschäftsprozesse
Vereinbarung zwischen Besteller und Entwickler
Vertragsgestaltung im Überblick |
● Bereits im Softwareüberlassungsvertrag wird die Hinterlegungsverpflichtung festgezurrt. Dort sollten sich entsprechende Regelungen zum Zeitpunkt und zu den wesentlichen Umständen der Hinterlegung finden. ● Sodann wird zwischen Be- und Ersteller der Software ein Vertrag mit dem Treuhänder geschlossen (Escrow-Vertrag). Dieser regelt genau, was wie und zu welchen Bedingungen hinterlegt wird. ● Sehr wichtig ist es, festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Herausgabe erfolgen darf oder muss. Das erfordert in der Regel die Festlegung eines förmlichen Verfahrens. In der Praxis wird hierzu oft auf die Vorlage öffentlicher Urkunden (zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, vollstreckbare Herausgabetitel) zurückgegriffen. Auch kann die vorherige schriftliche Zustimmung des Entwicklers vereinbart werden. ● Vereinbarung über den Umfang der Nutzungsrechte bei einer Herausgabe (zum Beispiel reine Nutzungsrechte, Recht zur Weiterentwicklung, keine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe/Zugänglichmachung an Dritte etc.) und einer Konventionalstrafe für den Fall einer Vertragsverletzung (zum Schutz der Interessen des Software-Entwicklers). ● Übliche Herausgabegründe: ○ Eröffnung des Insolvenzverfahrens ○ nachgewiesene Nicht- oder Schlechterfüllung ○ gerichtliche Entscheidung über die Herausgabepflicht |