Die beste Steuersoftware 2014
Fazit und Testverfahren für Steuersoftware
von Wilhelm Nordhaus - 16.05.2014
Das Testfeld: Fünf etablierte PC-Größen sowie vier Herausforderer aus dem Internet durchliefen die Tests.
Sie bieten auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer dagegen als Angestellter nur einen einfachen Fall zu bearbeiten hat, dürfte auch mit den anderen PC-Programmen oder einer Online-Anwendung gut zum Ziel kommen.
So hat com! getestet
Im Test mussten sich fünf PC-Programme und vier Online-Angebote in den Disziplinen Funktionen, Bedienung, Ausstattung und Service sowie Musterfall beweisen. Zu erreichen waren maximal 100 Punkte.
- Funktionen: Hier wurde mit 30 Punkten bewertet, welche Anlagen zur Steuererklärung die Programme unterstützen, ob sie Prognose- und Planungswerkzeuge bereitstellen und welche Funktionen sie Selbstständigen und Freiberuflern bieten.
- Bedienung: Mit einer komfortablen, durchdachten Bedienung konnten die Programme bis zu 40 Punkte sammeln. Die meisten Punkte gab es für eine klare Benutzerführung und viel Bedienkomfort. Sinnvolle Arbeitshilfen wie Vorauswahlfilter, Erläuterungen, Eingabehilfen und gute Hilfefunktionen brachten Zusatzpunkte. Bewertet wurde auch, ob die Software die direkte Eingabe in die amtlichen Steuerformulare zulässt, sowie die Qualität der Interviewfunktion.
- Ausstattung und Service: Handbücher sind im Idealfall überflüssig, dennoch ist es gut zu wissen, dass man bei Bedarf darauf zurückgreifen kann. Wertvoll sind zudem zeitsparende Funktionen wie die Datenübernahme aus dem Vorjahr oder die Unterstützung der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt). Punkte erhielten die Programme auch, wenn die Anbieter ihre Kunden nach dem Kauf durch Telefon-Hotline, Newsletter und die Website weiterbetreuen. Insgesamt waren in dieser Kategorie 20 Punkte zu erreichen.
- Musterfall: Für die korrekte Berechnung eines Musterfalls gab es 10 Punkte. Der Musterfall beruhte auf folgenden Annahmen: Ein Familienvater arbeitet als Angestellter. Er hat Steuerklasse 3 sowie ein Jahresgehalt von 45.000 Euro. Aus zusätzlicher selbstständiger Beschäftigung als Softwaretester erzielt er weitere 2000 Euro an Einkünften. Seine Ehefrau verdient als Halbtagsangestellte 20.000 Euro im Jahr und hat Steuerklasse 5. Das Paar hat zwei schulpflichtige Kinder und ist gesetzlich kranken- und rentenversichert.