So umgehen Sie den Routerzwang

Wer profitiert eigentlich vom Routerzwang?

von - 23.03.2014
Den größten Nutzen vom Routerzwang haben die Provider. Sie behalten die Kontrolle über die vom Kunden genutzten Internetdienste. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Provider andere Anbieter von Internettelefonie-Diensten blockt.
Außerdem reduzieren die Provider ihre Kosten, wenn alle Kunden einheitliche Router verwenden. Hat das Ge­rät zum Beispiel einen Defekt, dann kann der Provider schneller für Ersatz sorgen. Es treten auch weniger Installationsprobleme auf, wenn die Kunden beim Router keine Wahlfreiheit haben.
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Der Netgear D6300B verfügt über drei interne Antennen, die eine theoretische Datenrate von 1300 MBit/s im ac-Betrieb ermöglichen sollen.
Die Fritzbox 7490 verfügt ebenfalls über drei interne Antennen; allerdings verbaut AVM zwei schnelle USB-3.0-Slots.
Der stylische D-Link DIR-850L muss mit zwei internen Antennen auskommen und funkt daher "nur" mit theoretischen 867 MBit/s über WLAN-ac.
Der TP-Link C7 AC1750 trägt seine Antennen offen zur Schau, die theoretische Datenrate beträgt 1300 MBit/s im ac-Betrieb sowie 450 MBit/s bei WLAN-n.

WLAN-ac:

Die besten WLAN-ac-Router

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Ist ein Routerzwang überhaupt legal?

Telefónica-Router: Nach Ansicht des Providers endet sein Netz erst am LAN-Anschluss des Routers.
Telefónica-Router: Nach Ansicht des Providers endet sein Netz erst am LAN-Anschluss des Routers.
Das ist umstritten. Die Provider berufen sich auf eine unklare Formulierung im „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG). Dieses Gesetz erwähnt einen sogenannten Netzabschlusspunkt, definiert ihn aber nicht näher.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist die Telefondose in der Wand der Netzabschlusspunkt. Alles was danach kommt, also auch der Router, darf vom Kunden frei gewählt werden. Die Provider sehen das genau andersherum: Sie argumentieren, dass der LAN-Anschluss am Router der Netzabschlusspunkt ist. Dadurch bekommen sie die Kontrolle über den Router.
Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegen diese Betrachtungsweise sind bislang ins Leere gelaufen. Die Behörde sieht sich als nicht zuständig und nicht in der Lage, gegen Provider vorzugehen, die ihren Kunden einen Router vorschreiben.
Laut Medienberichten beabsichtigt die geplante große Koalition aus CDU, CSU und SPD allerdings, den Netzabschlusspunkt im Sinne der Verbraucher neu festzulegen. Die Kunden sollen dann bei der Wahl des Routers die freie Wahl haben. Die Bundesnetzagentur hat hierzu bereits einen Entwurf veröffentlicht, der die Provider zu mehr Transparenz verpflichten soll.
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