Das Online-Bezahlen wird sich ändern

Händler sollten informieren

von - 20.09.2019
Unternehmen zur PSD2
(Quelle: Stripe )
Wie sollten Händler sich nun konkret auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung einstellen? Als Erstes sollte sich der Händler seinen Zahlarten-Mix genau ansehen und analysieren, welche Zahlarten seine Kunden am häufigsten nutzen und über welche Zahlarten er den meisten Umsatz beziehungsweise Gewinn generiert.
Sind Kreditkartenzahlungen wichtig für ihn, sollte er sich mit seinem Payment-Service-Provider in Verbindung setzen. In aller Regel wird dieser zeitnah ein Update bereitstellen, mit dem das 3D-Secure2.0-Verfahren integriert wird. Parallel ist zu klären, welche Daten der Payment-Service-Provider vom Shop-Betreiber für die Transaktionsrisikoanalyse haben möchte. Hier ist der Händler gefragt, weil sein Shop-System eventuell nicht alle gewünschten Daten ausweist. Im Zweifelsfall muss er prüfen, ob und inwieweit er seine Systeme anpassen will. Eventuell ist auch ein Wechsel des Payment-Service-Providers sinnvoll.
Für Paypal-Zahlungen, die in vielen Shops eine große Rolle spielen, muss der Händler darauf vertrauen, dass Paypal rechtzeitig eine Lösung präsentieren wird. Gleiches gilt, wenn ein Händler Amazon Pay oder Paydirekt im Angebot hat. Bei den Bezahlverfahren Rechnungskauf, Lastschrift, Sofortüberweisung und Giropay sollten keine Pro­bleme auftreten.
In jedem Fall sind Händler gut beraten, ihre Kunden über die anstehende Änderung zu informieren. Händler sollten sich daher überlegen, in welcher Form und an welcher Stelle im Shop sie ihren Kunden erklären können, warum sich der Bezahlvorgang ändert und wie er künftig aussehen wird. Eventuell sind Hilfestellungen direkt im Umfeld der gewählten Zahlart sinnvoll. Auch der Kundenservice sollte auf entsprechende Anfragen vorbereitet sein.
Zudem ist es sinnvoll, Bezahlverfahren festzulegen, die als Auffangnetz dienen, falls eine gewünschte Zahlung wegen der fehlenden Authentifizierung nicht zustande kommt. Als Ersatz kann der Händler etwa eine Zahlung via Lastschrift oder Sofortüberweisung oder auch den Rechnungskauf anbieten. Hat er bislang keine solche Verfahren im Angebot, sollte er überlegen, mindestens eine solche Zahlart einzuführen.
Foto: EBA
Übergangsfrist möglich
Zu Redaktionsschluss war noch nicht sicher, ob die Regelungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung tatsächlich ab dem 14. September 2019 in der Weise gelten werden. Viele Akteure, darunter Payment-Service-Provider und Händler, sind offensichtlich nicht in der Lage, die Vorgaben zu diesem Stichtag umzusetzen. Daher haben verschiedene Interessengruppen wie der europäische Handelsdachverband Euro Commerce an die europäische Bankenaufsicht European Banking Authority (EBA) appelliert, den Start zu verschieben.
Die EBA hat nun klargestellt, dass die Regelungen in jedem Fall am 14. September in  Kraft treten werden. Allerdings räumt die Bankenaufsicht den nationalen Aufsichtsbehörden das Recht ein, in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung zuzulassen. Während dieser Übergangszeit würden Verstöße gegen die Regelungen dann nicht geahndet. In Deutschland ist für eine solche Fristverlängerung die Bundesanstalt  für  Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, zu­ständig.
Experten halten es für sehr wahrscheinlich, dass es insbesondere für Kreditkartenzahlungen zu solchen Ausnahmegenehmigungen kommen wird. Klar ist aber, dass die Regelungen in Zukunft in jedem Fall gelten - wenn auch vielleicht einige Monate später als ursprünglich vorgesehen. Die Händler sollten sich daher unbedingt darauf vorbereiten.
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