Verfahren der EU-Kommission

Googles Rekordstrafe wird Konsequenzen haben

von - 24.07.2017
Google
Foto: achinthamb / Shutterstock.com
Zu einer Rekordstrafe hat die EU-Kommission Google verdonnert. Ein Triumph für Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager - und vielleicht nicht ihr letzter.
Um zu ermessen, wie viel 2,42 Milliarden Euro sind, bieten sich Vergleiche an: So entspricht die Summe in etwa ­einem Drittel des Gewinns der VW-Gruppe im vergangenen Jahr oder dem Vierfachen des Jahresgewinns der Axel Springer SE, immerhin der größte Medienkonzern ­Europas. Für 2,42 Milliarden Euro könnte man eine Flotte von 14 Airbus-Militärtransportern des Typs A400M kaufen - oder 1.700 Kindertagesstätten bauen.
Margrethe Vestager
Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin: Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Wettbewerb stattfindet.
(Quelle: European Union, undefined / Source: EC - Audiovisual Service / Photo: Jennifer Jacquemart)
Sogar für Google sind 2,42 Milliarden Euro alles andere als Peanuts. Die Google-Dachgesellschaft Alphabet gehört zwar zu den wertvollsten börsennotierten Unternehmen der Welt (allein die Websites im Google-Netzwerk erzielten 2016 Umsätze von knapp 60 Milliarden Euro), aber der halbe Gewinn des vierten Quartals 2016 wäre aufgefressen, würde der Ernstfall tatsächlich eintreten: Google muss die Strafe von 2,42 Milliarden Euro zahlen, die die EU-Kommission gegen den Internet-Riesen verhängt hat - die höchste Strafe, die je in einem EU-Wettbewerbsverfahren ausgesprochen wurde. Treibende Kraft ­dahinter: EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die 49-jährige Pfarrerstochter aus der ­dänischen Region Westjütland ist seit ­November 2014 Mitglied der EU-Kommission. Die studierte Wirtschaftswissenschaftlerin und ehemalige dänische Wirtschaftsministerin löste auf diesem Posten den glücklos agierenden Spanier Joaquín Almunia ab und übernahm die unter seiner Ägide begonnenen Untersuchungen der Geschäftspraktiken großer US-Internet-Konzerne in Europa. Ganz oben auf Vestagers Liste steht seitdem der Such­maschinenriese aus Mountain View. Das Magazin "Time" nannte die sozialliberale Dänin "Googles schlimmsten Albtraum".

Nicht die Größe ist entscheidend

Beim Verfahren gegen Google stand nicht dessen Größe als solche im Vordergrund, auch wenn nach EU-Erkenntnissen der Marktanteil von Google im Search-Geschäft europaweit stabil bei 80 Prozent liegt. In den Fokus der Brüsseler Beamten geriet Google vielmehr wegen des Verdachts, dass das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, um Konkurrenten gezielt zu benachteiligen: Bei Adsense-Anzeigen, die Google auf Websites anderer Publisher platziert, wird Werbung für Google-Wettbewerber ausgeschlossen.
Beim Smartphone-Betriebssystem An­droid sorgt Google durch die Beschränkung der Auswahl von Apps dafür, dass Konkurrenten benachteiligt werden und die Entwicklung auf dem Markt für ­Mobile Apps dadurch behindert wird.
Am eindeutigsten erscheint der EU-Kommission jedoch der Missbrauch der Marktmacht des Suchmaschinenriesen beim Umgang mit Preisvergleichs- und Shopping-Portalen. Der zentrale Vorwurf: Google stellt Google-Shopping-Anzeigen, an denen das Unternehmen via Adwords-Zahlungen verdient, deutlich prominenter dar als die Suchergebnisse der Konkurrenz und missbraucht so seine Marktposition.
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