Traditionelle Banken kommen nicht hinterher

Deutsche Start-ups und Crowdfunding

von - 30.10.2019
com! professional: Sie haben das Thema Finanzierung angesprochen. Wie sind deutsche Start-ups zum Beispiel in Sachen Crowdfunding aufgestellt?
Aschenbeck: Crowdfunding war etwas in den Hintergrund geraten, da mit Wertpapier-Emissionen wesentlich mehr Geld, nämlich bis zu 8 Millionen Euro, ohne Verkaufsprospekt eingesammelt werden konnte.
Mitte Juni dieses Jahres erfolgte allerdings eine Änderung des Vermögensanlagengesetzes (VemAnlG), bei der sich der deutsche Gesetzgeber sehr Crowdfunding-freundlich zeigte: Die Änderung des VermAnlG beinhaltete insbesondere die Anhebung der Obergrenze von 2,5 auf 6 Millionen Euro hinsichtlich des prospektfreien Crowdfundings (Crowdfunding-Ausnahme). Das heißt, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nun bis zu 6 Millionen an Kapital einsammeln können, ohne einen von der BaFin gebilligten, kostspieligen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Auch wurde die Crowdfunding-Ausnahme auf im Vermögensanlagen-Bereich durchaus gängige Genussrechte ausgeweitet. Zudem wurden die bei Nutzung der Crowdfunding-Ausnahmen geltenden Einzelanlageschwellen je Anleger von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht.
Auch Initial Coin Offerings (ICOs) beziehungsweise Security Token Offerings (STOs), also eine Art Börsengang mit Krypto-Token, strenggenommen ebenfalls eine Form des Crowdfundings, haben zugenommen - und viele deutsche Start-ups mischen hier mit.
com! professional: Wie kommen deutsche Start-ups sonst an notwendiges Kapital?
Aschenbeck: Als weitere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung bleiben deutschen Start-ups selbstverständlich die schon fast traditionellen Varianten, Business Angels beziehungsweise Tech-affine Venture-Ca­pital-Investoren mit ins Boot zu holen.
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