Gemischte Erfahrungen - Ein Jahr DSGVO

Land unter bei Behörden

von - 23.05.2019
Die Diskussion um die DSGVO hat in der Öffentlichkeit ein deutlich gesteigertes Bewusstsein für Datenschutz geschaffen. „Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend wahr“, schreibt die Europäische Kommission in einer Mitteilung von Ende Januar 2019. „Bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen.“
BayLDA-Präsident Thomas Kranig bestätigt das: „Die Zahl der Beschwerden hat sich seit Einführung der DSGVO verdoppelt.“ Aber nicht nur die Flut an Beschwerden, die, sofern berechtigt, binnen drei Monaten bearbeitet werden müssen, stellt die Behörden vor Kapazitätsprobleme: „Die Zahl der Beratungsanfragen ist um den Faktor 2,5 gestiegen, die Mitteilungen von Datenschutzverletzungem haben sich verzwanzigfacht“, berichtet Kranig. „Das ist eine Arbeitsbelastung, die wir nicht schultern können.“ Zwar habe die Behörde im Vorfeld der DSGVO vier neue Mitarbeiter einstellen können, eine weitere Aufstockung werde von der bayerischen Staatsregierung derzeit aber abgelehnt. „Ich habe eine derartig extreme Entwicklung nicht erwartet. Die Lage ist kata­strophal“, sagt Kranig. Er sieht die Gefahr, dass sich die Behörden auf Pflichtaufgaben wie die Bearbeitung von Beschwerden und die Verfolgung von Verstößen beschränken müssen. „Es wäre fatal, wenn wir gezwungen würden, unsere Beratungstätigkeit einzustellen“, so Kranig. „Das würde zu noch mehr Rechtsunsicherheit führen.“
Andrea Voßhoff
Andrea Voßhoff
Bis Januar Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
www.bfdi.bund.de
Foto: Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde
„Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung.“
In anderen Landesbehörden sieht es ähnlich aus. Auch der baden-württembergische Landesbeauftragte Stefan Brink spricht in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht von einer Inanspruchnahme an der Grenze der Belastbarkeit. „Keine Behörde kann eine Verdoppelung, zeitweise sogar die Verdreifachung ihrer Arbeitslast einfach wegstecken.“ Im Unterschied zu den Bayern konnte die Aufsichtsbehörde in Stuttgart eine „im Bundesvergleich einmalig gute Aufstockung des Personals“ auf 53,5 Stellen durchsetzen.

Umsetzung noch problematisch

Trotz aller Anfangsschwierigkeiten zieht Axians-Manager Wonsak nach einem Jahr DSGVO eine positive Bilanz: „Die Unternehmen gehen heute wesentlich bewusster mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit um, als sie es vor der Diskussion um die DSGVO getan haben.“ Nicht überall hatte diese Einsicht allerdings praktische Folgen. Laut einer Bitkom-Umfrage vom Herbst 2018 hatte damals erst knapp ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO-Vorgaben vollständig umgesetzt. Daran hat sich bis heute wenig geändert, glaubt Bitkom-Bereichsleiterin Rebekka Weiß: „Die grundsätzlichen Probleme bestehen nach wie vor.“
Neben der Rechtsunsicherheit nennen die von Bitkom Befragten vor allem den schwer abzuschätzenden Umsetzungsaufwand und fehlende praktische Hilfen als größte Herausforderungen. 35 Prozent der Studienteilnehmer fanden außerdem den Umsetzungszeitraum zu kurz. Mehr als drei Viertel der Befragten (78 Prozent) klagen darüber hinaus über Mehrarbeit im laufenden Betrieb. Vor allem Dokumentations- und Informationspflichten sorgen für höhere Aufwände. Nach Ansicht von Axians-Manager Wonsak sollte man aber nicht nur die zusätzliche Belastung sehen: „Wenn Organisationen beispielsweise ihr Datenmanagement optimieren, um den DSGVO-Vorgaben nachzukommen, können sie damit auch erheblich Kosten bei der Datenhaltung einsparen.“
Laut Rebekka Weiß tun sich besonders KMUs mit der Umsetzung schwer. „Die Pflichten sind für alle Unternehmen im Wesentlichen gleich, egal ob Start-up oder Konzern.“ Das lässt Datenschützer Kranig so nicht gelten: „In vielen Vorschriften der DSGVO wird die Angemessenheit betont“, sagt der Bay­LDA-Präsident. So müsse zwar jedes Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, „das kann aber in einem Kleinbetrieb auch nur ein DIN-A4-Blatt sein.“ Auch bei den notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen gibt es laut Kranig unterschiedliche Anforderungen. „Es macht durchaus einen Unterschied, ob ein Rechner mit sensiblen Patientendaten in einer Arztpraxis abgesichert werden muss oder der PC beim Bäcker oder im Gemüseladen.“
Weiß hofft dennoch, dass es bei der Re-Evaluierung der DSGVO, die ab 2020 ansteht, Änderungen zugunsten kleiner Betriebe gibt: „Es gilt zu überlegen, ob wirklich alle Pflichten für alle Unternehmen gleichermaßen gelten müssen, oder ob es in manchen Bereichen auch eine Abstufung geben könnte, ohne natürlich die Grundprinzipien anzutasten.“ Kranig hält die Verordnung in ihrer aktuellen Form für gut. „Nur die Umsetzung klappt noch nicht so recht.“ Nachbesserungsbedarf sieht der BayLDA-Präsident allenfalls bei der europaweit einheitlichen Durchsetzung der Verordnung durch die federführenden Aufsichtsbehörden. „Wenn wir hier keine Einigkeit erreichen, könnte das One-Stop-Shopping-Prinzip scheitern.“

Fazit

Die Umsetzung der DSGVO war und ist eine Herausforderung. Die Klarheit der Bestimmungen lässt oft zu wünschen übrig. Ihre Auslegung und die abgeleiteten Empfehlungen variieren nicht nur zwischen den Nationen in der EU, sondern auch innerhalb Deutschlands von Bundesland zu Bundesland. Rechtliche Sicherheit werden nur höchstrichterliche Entscheidungen bringen, die erst in Jahren zu erwarten sind.
Dennoch ist nach einem Jahr DSGVO die Bilanz prinzipiell positiv. Sie hat eine öffentliche Diskussion entfacht und die Frage, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, in den Fokus gerückt. Sogar Digitalkonzerne wie Google, die mit der Verwertung persönlicher Daten viel Geld verdienen, versuchen, die Regelungen umzusetzen, ohne ihr Geschäftsmodell zu gefährden. Ob das gelungen ist, werden ebenfalls die Gerichte entscheiden müssen. Immer öfter wird selbst in den USA, etwa von Facebook-Chef Mark Zuckerberg, die DSGVO als Vorbild genannt. - Die Wiener dürfen übrigens bis auf Weiteres ihre Namensschilder behalten. Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal stoppte Ende 2018 den Austausch: „So lange die rechtli­che Situation unklar ist, bleibt alles so, wie es ist“, erklärte sie.
Verwandte Themen