So schaffen digitale Vorreiter Innovationen
KI als Innovations-Booster
von Anna KobylinskaFilipe Pereira Martins - 06.11.2018

Quelle: PwC Deutschland
Doch KI ohne massive Datenzufuhr ist macht- und wertlos. Vielerorts besteht die Sorge, dass sich die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu einem Bremsklotz entwickeln könnte. Zwar sei die DSGVO „eine große Leistung“, aber eine zu rigide Anwendung des Datenschutzrechts könne innovative, datengetriebene Geschäftsmodelle verhindern, warnt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Keinesfalls darf Datenschutzrecht zum Innovationshemmnis und Standortnachteil werden“, betonte deshalb BDI-Präsident Dieter Kempf anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO.
Zahlreiche Organisationen haben inzwischen diverse Pilotprojekte gestartet, um den Nutzen von KI für die eigenen Geschäftsfelder auszuloten. Durch die engere Zusammenarbeit von Mensch und Maschine sowie die zunehmende Praxistauglichkeit von KI biete diese Technologie „transformatorische Möglichkeiten“ als Innovationsbeschleuniger, postuliert die Unternehmensberatung PwC. Viele Unternehmen würden es versäumen, zu überlegen, wie Künstliche Intelligenz ihr spezifisches Geschäft prägen könne, und Risiken und Chancen gegeneinander abzuwägen. Die Gefahr aus Sicht von PwC besteht darin, KI „über die Grenzen einer vernünftigen Kontrolle hinaus handeln zu lassen“. Das heißt: Der Mensch bleibt für die Unternehmensberater von PwC nach wie der zentrale Innovationsakteur und zugleich auch die Prüfstelle für den „Innovations-Booster“ Künstliche Intelligenz.
Fazit
„Innovation können alle Unternehmen gebrauchen“, bringt es Christian Mohr von KPMG auf den Punkt. Doch der rasche Wandel setzt Unternehmen unter einen enormen Innovationsdruck.
Viele Chefetagen sind denn auch schon zu der Erkenntnis gelangt, dass bloßes Kostensenken und Effizienzsteigern nicht mehr ausreichen, um die Zukunft zu sichern. Vielmehr gilt es, alte Denkmuster aufzubrechen. Aussicht auf Erfolg hat eine innovationsgetriebene Unternehmensstrategie allerdings nur mit aktiver Rückendeckung durch die Geschäftsleitung.