Algorithmen pflegen statt Mandanten betreuen?

Eine Frage der Generationen

von - 20.08.2019
Geblitzt.de
Kampf dem Knöllchen: Geblitzt.de checkt teilautomatisiert, ob ein Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist.
(Quelle: com! professional / shutterstock.com )
Doch einfach weitermachen wie bisher können Anwälte nicht. Sie müssen sich mit Legal Tech, seinen Chancen und Risiken auseinandersetzen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Auch die Mitarbeiter müssen bei der Digitalisierung mitziehen. Bremser sind oft die mittelalten bis älteren Führungskräfte, die nur noch zehn bis 15 Jahre bis zur Rente haben und sich fragen, ob sie sich noch vertieft mit Legal Tech beschäftigen sollen. Christian Solmecke formuliert es etwas drastischer: „Anwälte stehen ohnehin seit jeher auf Kriegsfuß mit moderner Technologie. Auch hier muss erst das Denken verändert werden.“
Auf der anderen Seite steht die junge Generation, die wie Leah Becker und Maria Petrat erst in den Beruf einsteigt. Sie sieht Technik als wichtigen Teil des Berufs. „Legal Tech verändert die Arbeitsweise von Juristen und erfordert ein neues Mindset. Wir wissen, dass wir künftig interdisziplinär mit Informatikern zusammenarbeiten müssen und dies auch wollen. Es geht darum, Dinge auszuprobieren, mitzugestalten, und die Digitalisierung als Chance zu sehen, nicht als Risiko“, resümiert Leah Becker.
Dr. Ulricht Wessels
Dr. Ulrich Wessels
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
www.brak.de
Foto: BRAK / Michael Gottschalk
„Wo Legal Tech draufsteht, muss immer auch Anwalt drinstecken.“
Das Problem: Legal Tech steht noch nicht im Lehrplan der Jura-Ausbildung und ist noch nicht ausreichend in den Köpfen der Studierenden angekommen. „Der Apparat ist schwerfällig, die gängigen Strukturen bremsen. Wir bräuchten eine eigene Professur für das Thema und interdisziplinäre Gruppenarbeiten. Das dauert allerdings noch“, bedauert Maria Petrat. Um diese Lücke zu schließen, investieren die beiden Frauen viel Zeit und Energie in die Munich Legal Tech Student Association. Beim Start in das Berufsleben würden sie sich eher für eine Kanzlei entscheiden, die Legal Tech bereits umsetzt. Dazu Maria Petrat: „Legal Tech ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für mich. Es sagt aus, wie offen für Neues eine Kanzlei ist, wie dynamisch und zukunftsorientiert sie arbeitet.“
Ungeklärte Regulierung
Das Rechtswesen ist besonders stark reguliert. Relevant für Legal-Tech-Anwendungen sind vor allem das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das nur zugelassenen Anwälten das Ausüben von Rechtsdienstleistungen erlaubt, und das anwaltliche Berufsrecht. Letzteres verbietet Anwälten, sich von Investoren finanzieren zu lassen (Fremdbesitzverbot) und Erfolgshonorare zu vereinbaren. Legal-Tech-Konzepte kommen mit beiden Regeln in Konflikt. Dienste wie Flightright.de sind keine klassischen Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen, und Legal-Tech-Firmen werden oft durch Wagniskapital finanziert.
Für Anpassungen im Berufsrecht, die Anwälten das Feld der Legal Techs eröffnen, zeigen sich die Justizminister und die Bundesrechtsanwaltskammer offen. Nicht antasten wollen sie aber den Status quo des RDG. So hatte beispielsweise die Bundestagsfraktion der FDP einen Gesetzentwurf für eine Öffnung des RDG vorgelegt, der auch eine automatisierte Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, um Legal Techs mehr Handlungsspielraum einzuräumen.
Der Vorschlag stieß auf heftige Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer und auch der Justizministerkonferenz im Juni 2019. Sie erklärten, es sei keine Regulierung von Legal Tech notwendig. Entweder sei eine sogenannte Inkassolizenz nach § 2 Abs. 2 RDG ausreichend oder die Rechtsdienstleistung dürfe nur durch einen Rechtsanwalt erbracht werden. Das heißt: Legal Tech geht nur mit anwaltlicher Beteiligung und Beratung.
Vor dem Hintergrund der aufkommenden Legal-Tech-Dienste haben die Länder-Justizminister bei ihrem Treffen beschlossen, um die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu „bitten“, die sich mit den rechtspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen und an der sich auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beteiligen soll. Der 119-seitige Abschlussbericht der Ländergruppe mit dem Titel „Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz“ ist als Download verfügbar.
Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bringt die Problematik Anwalt versus Algorithmus in einem Statement für die Presse auf den Punkt: „Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech draufsteht, muss immer auch Anwalt drinstecken.“
Hintergrund: Nur Anwälte unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, vor allem der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten ihre Mandanten unabhängig und frei.
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