Neues EU-Recht
Die E-Privacy-Verordnung bedroht das Targeting
von
Frank
Kemper - 25.07.2018
Foto: rawf8 / shutterstock.com
Kommt die Verordnung wie geplant, stehen werbefinanzierten Angeboten harte Zeiten bevor. Vor allem personalisierte Werbung, wie sie heute im Netz die Regel ist, wird durch den aktuell gültigen Entwurf nahezu unmöglich gemacht.
Die E-Privacy-Verordnung (ePV) wird oft mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in einen Topf geworfen. Kein Wunder, haben die beiden Verordnungen doch auch eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten: Sie befassen sich beide mit Datenschutz, gelten EU-weit und erzeugen bei jedem Unternehmen Handlungsdruck, das mit personalisierten Daten umgeht. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten auch fast schon wieder.
Während die Datenschutz-Grundverordnung nämlich nach einer zweijährigen Übergangsphase am 25. Mai in Kraft getreten ist, befindet sich die E-Privacy-Verordnung noch in einer komplizierten Abstimmungsphase zwischen mehreren Akteuren: EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europaparlament.
Geplant war diese Verzögerung allerdings nicht. Ursprünglich hätten beide Verordnungen durchaus zeitgleich in Kraft treten sollen. Doch aktuell rechnet der Branchenverband BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) damit, dass der EU-Ministerrat sich bis zum Sommer zu einer gemeinsamen Haltung durchringen wird.
Den Rest des Jahres dürfte der sogenannte Trilog in Anspruch nehmen, die Abstimmung mit den anderen Stakeholdern. Frühestens 2019 könnte die ePV dann beschlossen werden – und nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren 2021 in Kraft treten.
Tiefe Einschnitte
2021 – das erscheint weit weg, zumal nicht wenige Branchenbeobachter davon ausgehen, dass es durchaus auch noch später werden könnte. Aber eine zögerlicher Haltung hat sich schon bei der langen Übergangsfrist zur Datenschutz-Grundverordnung für viele Unternehmen als wenig klug herausgestellt.
Und Abwarten und Tee trinken empfiehlt sich gerade auch bei der ePV nicht. Denn wenn die ePV so in geltendes Recht umgesetzt wird, wie sie im Moment auf Ministerratsebene diskutiert wird, dann kommen auf das Online-Marketing gravierende Einschnitte zu.
Vor allem personalisierte Werbung, wie sie heute im Netz die Regel ist, wird durch den aktuell gültigen Entwurf nahezu unmöglich gemacht. Michael Neuber, Justiziar und Leiter Recht beim BVDW, findet in einem Hintergrundpapier deutliche Worte: „Sollte der Entwurf wie beabsichtigt Realität werden, bedeutet es nichts anderes als das Ende des werbefinanzierten Internets.“