Der Count­down für die DSGVO läuft

Lösungen für die DSGVO

von - 15.02.2018
Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, die verbliebene Zeit zu nutzen, um sich besser auf die DSGVO vorzubereiten? Gerhard Unger von Bizagi empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz, der „aus einer technischen Plattform zur Definition digitalisierter und automatischer Prozesse, einer Implementierung dieser Prozesse in die IT-Infrastruktur sowie einem kontinuierlichen Qualitätsmanagement und der Zertifizierung dieser Prozesse besteht“. Unger ist überzeugt, dass sich dann auch „einfacher ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter findet, der die rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung übernimmt“.
Kai Zobel
Regional Director bei Thales eSecurity
http://de.thalesesecurity.com
Foto: Thales eSecurity
„Die DSGVO ist eine große Chance, den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu erkennen und ihn nicht nur als Kostenfaktor oder Innovationshemmnis zu betrachten.“
Christophe Bertrand, Vice President Product Marketing beim Datensicherungsspezialisten Arcserve, erinnert daran, dass die DSGVO jedem EU-Bürger das Recht gibt, seine Einwilligung in die Erhebung persönlicher Daten zurückzu­ziehen. Das schließe auch die endgültige Löschung seiner E-Mails und anderer personenbezogener Informationen ein. Das Recht zum Löschen personenbezogener Informationen sei dabei jedoch nur ein Aspekt. Bertrand: „Es geht explizit auch um den Schutz dieser Daten, der wiederum operative Entscheidungen bei der Datensicherung und Wiederherstellung bedingt.“
Er empfiehlt daher „leistungsfähige und einfach zu bedienende Lösungen, die das rasche Identifizieren und Löschen personenbezogener Daten in den unternehmenseigenen Systemen ermöglichen“. Dazu gehören ihm zufolge zum Beispiel „die Datensicherung und Wiederherstellung aus einer einheitlichen Konsole, die granulare Wiederherstellbarkeit von Daten mit der Möglichkeit, spezifische Daten auszuschließen, sowie ein vollständiges Reporting aller Aktivitäten“. Für essenziell hält er zudem Funktionen, mit denen ein Administrator etwa „umgehend persönliche E-Mails identifizieren und löschen“ kann, wenn ein Kunde seine Einwilligung in die Datenerhebung zurückzieht. So ließen sich die DSGVO-Konformität garantieren und Sanktionen vermeiden.

Fazit

Die Frist zur Umsetzung der DSGVO läuft ab. Kai Zobel, Regional Director beim Anbieter von Datensicherheitslösungen Thales eSecurity, rechnet damit, dass „tatsächlich verschiedene juristische Probleme auf Unternehmen zukommen und die Öffentlichkeit über Datenschutzverletzungen eher Bescheid weiß als jemals zuvor“. Es bleibe allerdings abzuwarten, ob die Bedenken bezüglich der Auswirkungen der DSGVO auf Geschäftsprozesse, Innovationen und internationale Beziehungen berechtigt sind. Wie andere Experten auch, sieht Zobel die DSGVO vielmehr als „große Chance, den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu erkennen und ihn nicht nur als Kostenfaktor oder Innovationshemmnis zu betrachten“.
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