Shops aus der Cloud haben viele Vorteile

Nachteile der Cloud

von - 30.11.2018
Ceres
Im Namen der Fruchtbarkeitsgöttin: Das Webshop-Modul Ceres wurde von Plenty­markets ganz gezielt für die Nutzung auf Amazons Cloud-Plattform AWS entwickelt.
(Quelle: Plentymarkets)
Die Nutzung eines E-Shops aus der Cloud hat allerdings auch Nachteile. „Dadurch, dass man weniger eigene IT aufgebaut hat, kann man auch seltener individuelle Wünsche realisieren“, sagt Achim Himmelreich, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), „Man ist ein Stück weit abhängig von der Innovationskraft des Shop-Partners.“
Die Abhängigkeit kann auch an anderer Stelle zum Pro­blem werden: In der Cloud übernimmt der Anbieter meist das automatische Aufspielen von Upgrades der Shop-Software und von Sicherheits-Patches - in der Regel ein willkommener Service. Wenn allerdings das Shop-Backend nicht kompatibel ist mit der neuesten Version, kann dies zu Systemausfällen führen. „Bei standardisierten Systemen sind die Umsetzungsmöglichkeiten begrenzt und der Anbieter behält letztlich die Hoheit über Updates, Anpassungen und die Zuver­lässigkeit des Systems“, fasst Michael Opre, Director IT beim Händlerbund, zusammen.

Bedenken wegen DSGVO

Michael Opre hat darüber hinaus auch noch Bedenken im Zusammenhang mit den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO): „Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten müssen DSGVO-konform ablaufen. Anbieter aus Drittländern müssen zumindest Kapitel 5 der DSGVO erfüllen, wobei auch hier die praktische Umsetzung von Garantien und deren Prüfbarkeit ­unklar sind“, warnt Opre.
In Kapitel 5 der Datenschutz-Grundverordnung wird die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen geregelt. Es untersagt unter anderem den Zugriff auf Daten von EU-Bürgern durch ausländische Behörden ohne internationale Übereinkunft oder Rechtshilfeabkommen. Für US-amerikanische Anbieter ist das ein Problem, denn sie sind verpflichtet, US-Behörden auch auf Daten Zugriff zu gewähren, die außerhalb der USA gespeichert werden.
Ohne Zustimmung der regional zuständigen Behörden ist dies aber DSGVO-widrig. „Für datenschutzrechtliche Verstöße haftet übrigens auch der Händler und nicht allein der Anbieter des Systems“, sagt Opre.
Die Juristen vom Händlerbund empfehlen aus diesem Grund auch, nur ­Cloud-Anbieter zu wählen, die ihre Datenverarbeitung in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum ausführen.
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