Online-Speicher - Technik und Anbieter

Was muss ich bei ausländischen Diensten beachten?

von - 21.12.2012
Vor allem im englischsprachigen Raum gibt es etliche Anbieter von Online-Festplatten. In vielen Fällen verfügen deren Webseiten und Zugriffs-Tools auch über eine deutschsprachige Bedienoberfläche. Das ist zum Beispiel auch bei Dropbox der Fall.
Datenschutz: Wenn Server und Firmensitz — hier Google Drive — nicht in Deutschland sind, dann ist der deutsche Datenschutz ausgehebelt
Da viele ausländische Anbieter in Dollar abrechnen, lässt sich so der eine oder andere Euro sparen: Aufgrund des für Europäer derzeit günstigen Umrechnungskurses sparen Sie in Euro rund einen Drittel des Dollar-Preises.
Die Bezahlung des Speicherplatzes ist bei ausländischen Anbietern jedoch meist nur mit Kreditkarte möglich. Hierzulande übliche Bezahlmethoden wie die Lastschrift sind nicht möglich.
Auch sollten Sie beachten, dass die Abbuchung der Gebühren von Ihrer Kreditkarte ebenfalls meist im Ausland erfolgt. So sind je nach ausgebender Bank der Kreditkarte rund ein bis drei Prozent der abgebuchten Kosten als Auslandsgebühr fällig.
Ein kaum zu durchschauender Aspekt bei ausländischen Anbietern ist der Datenschutz: Deutschland verfügt über eines der strengsten Datenschutzgesetze. Es reglementiert sehr stark, wer Zugriff auf Ihre Daten erhält. Das gilt auch für Anbieter von Online-Speichern, die ihren Sitz in anderen europäischen Ländern haben.
Bei außereuropäischen Anbietern ist hingegen nicht immer ersichtlich, in welchem Land der Server mit Ihren Daten eigentlich steht und welche Datenschutzgesetze gelten. Letztendlich spielt nämlich nicht nur eine Rolle, in welchem Land der Anbieter seinen Firmensitz hat. Auch der Standort der Internetserver entscheidet darüber, welche Gesetze zum Tragen kommen.
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