Datenstrategie

Datenschutz beim Opt-in

von - 12.03.2020
Opt-in
Foto: Georgejmclittle / shutterstock.com
Seit der Einführung der DSGVO sind viele Nutzer verunsichert, was mit ihren Daten geschieht. Nun liegt es an den Marketing-Mitarbeitern, die Vorteile von Opt-ins und dergleichen herauszustellen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Timo von Focht. Er ist Country Manager DACH beim Technologie-Dienstleister Commanders Act.
Umfassendes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten
Umfassendes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten: Es muss nicht nur klären, wer was wann macht, sondern auch einige wesentliche Punkte berücksichtigen.
(Quelle: Commanders Act)
Das neueste Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. Oktober 2019 spricht eine deutliche Sprache: Vor dem Setzen von Cookies oder dem Erheben sonstiger auf Personen beziehbarer Daten ist ein aktives, explizites und informiertes Opt-in nötig. Die heute noch beliebte Formulierung „Wenn Sie jetzt weitersurfen, stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu“ ist nicht mehr zulässig.
Bisher haben viele Akteure im Online-Marketing in Wildwestmanier von dem Fehlen einer eindeutigen Regelung profitiert. Im Bestreben, den Webseitenbesucher immer genauer zu kennen, wurden große Datenmengen erfasst. Das löste eine Vermüllung der digitalen Kanäle mit Ads, Spam, Bots und Cookies aus. 2016 verordnete die Europäische Union daher die DSGVO als Versuch, diesem Treiben Grenzen zu setzen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Unternehmen alle Dateien mit personenbezogenen Daten aufzulisten.
Vielerorts herrscht nun Katerstimmung, denn Abmahnungen sind jetzt nach Ansicht einiger Gerichte wohl möglich und werden infolge des klaren Urteils zunehmen. Darum sollte sich jeder Website-Betreiber umgehend mit diesem Thema auseinandersetzen und sich als ersten Schritt eine für ihn passende Consent-Management-Plattform (CMP) anschaffen, die das Setzen von Cookies vor einer Nutzereinwilligung unterbindet und Opt-ins sauber dokumentiert.
Bisher gab es in der Praxis drei Methoden, um die Zustimmung von Webseitenbesuchern einzuholen:
Direkte, explizite Zustimmung: Diese Methode beinhaltet eine ausdrückliche Zustimmung durch den Nutzer - normalerweise durch den Klick auf einen „Einverstanden“-Button.
Implizite Zustimmung: Als Zustimmung gilt hier, wenn der Benutzer auf der Landing-Page weiter nach unten scrollt oder einen anderen Button auf der Landing-Page anklickt.
Indirekte Zustimmung: Hier wird die Zustimmung in dem Moment als erteilt betrachtet, wenn der Nutzer eine weitere Seite auf derselben Website aufruft.
Die unterschiedlichen Methoden haben einen großen Einfluss auf die jeweiligen Opt-in-Raten. Seit der Bekanntmachung der DSGVO hatten die Website-Betreiber genügend Zeit, die Methoden auszuprobieren. Die Jahre seit 2016 sind jedoch weitgehend ungenutzt verstrichen. In den meisten Fällen hat man sich hinter zweifelhaften Rechtsmeinungen versteckt, Lücken im Gesetz gesucht und den Nutzern nur eine sehr eingeschränkte Wahlmöglichkeit gelassen.
Das juristische Versteckspiel geht bei vielen Unternehmen in die nächste Runde, lässt doch das EuGH-Urteil noch einige Fragen ungeklärt:
  • Könnte das Setzen von Cookies durch andere Rechtsgrundlagen gerechtfertigt sein, zum Beispiel durch berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)?
  • Wer ist für das Setzen von Third-Party-Cookies datenschutzrechtlich verantwortlich?
  • Wann liegen sogenannte erforderliche Cookies vor, die keine gesonderte Einwilligung benötigen (Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)?
  • Müssen Nutzer einzelnen Online-Marketing-Dienstleistern oder zumindest Dienstleistergruppen (etwa Unternehmen, die Analysen vornehmen) aktiv zustimmen?
Tipps und Tricks zur Opt-in-Optimierung
1. Groß denken: Denken Sie groß, wenn es um das Zustimmungs-Banner geht. Die durchschnittliche Einwilligungsquote liegt bei 65 Prozent (über alle Consent-Arten), aber es gibt Abweichungen in die eine oder andere Richtung. Die zwischen Desktop, Smartphone und Tablet zu beobachtenden Unterschiede lassen sich in erster Linie durch die Größe des Banners erklären. Dieses nimmt auf Smartphone- und Tablet- Bildschirmen automatisch mehr Raum ein. 
2. Verstecken Sie Ihre Inhalte nicht: Die Korrelation zwischen Banner-Größe und Opt-in-Rate hat selbstverständlich Grenzen. Sobald die Seiteninhalte hinter oder unter dem Banner nicht mehr sichtbar sind, tendieren Nutzer dazu, ihren Besuch abzubrechen, anstatt ihre Zustimmung zu geben.
3. Niemand kümmert sich um Datenschutzerklärungen: Ein Webseitenbesucher sieht die Nachricht mit der Bitte um Zustimmung im Schnitt 1,8-mal, bevor er eine Entscheidung trifft. Dieser Durchschnittswert bleibt immer der gleiche, unabhängig von der endgültigen Entscheidung (Opt-in oder Opt-out) oder der eingesetzten Zustimmungsmethode (direkt, indirekt oder implizit).
Anders ausgedrückt: Der Nutzer stoppt seinen Entscheidungsprozess bereits beim ersten Wahrnehmen des Banners oder Pop-ups. Gerade einmal 0,1 Prozent der Besucher gehen bei einem zweistufigen Prozess einen Schritt weiter und sehen sich die Datenschutzerklärung oder nähere Informationen zu den eingesetzten Cookies an.
4. Beobachten Sie Ihre Besucher und Ihre Branche: Jede Branche hat ihre eigenen Methoden, Zustimmungen einzuholen. Sowohl die Gesetzgebung als auch die Technologie (beispielsweise von den Nutzern eingesetzte Browser) und das Nutzerverhalten sind ständigen Veränderungen unterworfen. Sie können dazu beitragen, dass bisher getroffene Design-Entscheidungen in den kommenden Monaten überdacht und eventuell angepasst werden müssen.
5. Testen Sie: Machen Sie einen A/B-Test mit dem Consent-Banner mit jeweils leicht geänderten Funktionalitäten oder Texten. Verändern Sie in den zwei Varianten nicht zu viel auf einmal, um eine saubere Messung der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen nicht zu erschweren. Durch den A/B-Test finden Sie heraus, wie Sie möglichst hohe Opt-in-Raten erzielen.
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