Die Blockchain automatisiert das Vertragswesen

Verteilte Ketten

Die verteilte Natur einer Blockchain, die bei smarten Verträgen die Konsensfindung und die Manipulationssicherheit sicherstellen soll, erschwert gleichzeitig die Anbindung smarter Verträge an externe Schnittstellen (APIs, Application Programming Interface). Es geht zwar, aber nur über Umwege.
Das Start-up SmartContract.com möchte Unternehmen dabei unterstützen, diese Herausforderungen der Interoperabilität ihrer smarten Verträge mit Hilfe einer Technologie namens ChainLink in den Griff zu bekommen. Mit SWIFT, dem World Economic Forum, Gartner und anderen hat das Unternehmen kompetenzstarke Partner gefunden, um smarten Verträgen den Praxisschliff externer Konnektivität zu geben. Mit ChainLink können Unternehmen ihre smarten Verträge an die Blockchains Ethereum, Bitcoin und Hyperledger sowie eine Vielzahl relevanter APIs anbinden – von IoT-Plattformen über Zahlungssysteme und Börsenplätze bis hin zu Backend-Systemen wie SAP oder Salesforce.
Nick Szabo
Nick Szabo
Geschäftsführer von Global Financial Assets
http://unenumerated.blogspot.de
„Die Blockchain ist ein sehr leistungsstarkes Werkzeug, wenn es da­rum geht, nachzuweisen, dass etwas nicht gefälscht oder verändert wurde.“
Unternehmen überwachen so beispielsweise den Weg von Rohstoffen, finalen Produkten oder Ersatzteilen entlang der Lieferkette per GPS. Bei der Anlieferung am Ziel löst der smarte Vertrag die vereinbarte Zahlung automatisch aus. 
Eine offene Entwicklungsplattform zur Einbindung smarter Verträge an Ökosysteme geschäftlicher Anwendungen rund um das Lieferanten-, Supply-Chain- und Asset-Management hat Monax Industries entwickelt. Die Monax-Plattform ist kostenfrei und quelloffen. Lediglich Premium-Support und IT-Dienste schlagen zu Buche. Zu den Benutzern von Monax-Lösungen zählen unter anderem die Consulting-Agenturen Deloitte, PwC und Accenture.

Konsortien schaffen Standards

Inzwischen gibt es einen Konsens über die Notwendigkeit von Standards, um die Implementierung von smarten Verträgen zu erleichtern. Zu diesem Zweck haben sich bereits eine Reihe von Konsortien gebildet. Das Interesse daran ist enorm. R3, das bisher größte DLT-Konsortium von Banken und Versicherern, erhielt kürzlich eine Finanzspritze in Höhe von 107 Millionen Dollar. Hinter R3 stehen unter anderem die Commerzbank, die Deutsche Bank, Credit Suisse und UBS.
Aus Clause.io ist kürzlich das erste Konsortium speziell für rechtsverbindliche smarte Verträge hervorgegangen. Die Ini­tiative nennt sich Accord Project und rühmt sich bereits namhafter Unterstützer. Dabei sind etwa das Hyperledger Project der Linux Foundation und der Verband IACCM (International Association for Commercial and Contract Management). Auch das kanadische Software-Unternehmen Clio hat sich dem Vorhaben angeschlossen. 
Ziel ist die Entwicklung einer Technologieplattform für intelligente, dynamische und rechtlich bindende Verträge. Solche Verträge wären in der Lage, sich mit IT-Systemen zu integrieren, um Daten aus IoT-Plattformen, Webdiensten sowie Management- und Buchhaltungssystemen der Vertragspartner in Echtzeit zu beziehen. Auf diese Weise ließen sich zum Beispiel Preise, Garantien, Lieferbedingungen und andere Vertragsklauseln in Reaktion auf bestimmte vertraglich festgelegte Ereignisse dynamisch aktualisieren.
Datengetriebenes Vertragswesen soll auch an andere IT-Plattformen Anschluss finden. Beispiele sind etwa Geolocation-Dienste für die Anlieferung von Gütern oder Bank-APIs zum Ausführen von Zahlungsvorgängen.
Hürden smarter Verträge
Zahlreiche Herausforderungen stehen smarten Verträgen derzeit noch im Weg. Dazu zählen:
  • Das Fehlen geeigneter technischer und juristischer Standards: Die Datenformate und APIs sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind noch weit von dem nötigen Reifegrad entfernt, um eine praxistaugliche Umsetzung smarter Verträge und die erforderliche Interoperabilität von DLT-Ketten zu gewährleisten.
  • Datenschutz: Eine verteilte DLT-Kette muss sicherstellen, dass die verschiedenen Teilnehmer nur ganz bestimmte, für sie freigegebene Daten einsehen dürfen, um sensible Geschäftsgeheimnisse wie Einkaufspreise oder Gewinnmargen der beteiligten Parteien nicht Mitbewerbern preiszugeben.
  • Cybersicherheit: Die kryptografische Beglaubigung von Abläufen muss garantiert manipulationsfrei ablaufen.
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