Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

Der Hintergrund des Rechtsstreits

von - 13.05.2015
Die Gema fordert, dass Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires entlohnt werden sollen. Youtube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf der Online-Videoplattform, erwirtschaftet selbst aber Werbeerlöse mit der Musik.
Harald Heker von der Gema
Harald Heker von der Gema: "Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden."
(Quelle: Wikipedia/AuswanderUSA)
Bereits seit 2009 verhandeln die Gema und Youtube über einen neuen Lizenzvertrag. Laut Gema ist Youtube der Ansicht, keine Lizenz für Videos, die Musik enthalten, erwerben zu müssen.
"Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch", so Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema. "Youtube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der Gema Grund der Videosperren."
"Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden. Das sind unsere Mitglieder. Hier ist auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie Youtube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen", fordert Heker.
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