Gerichtsurteil

Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

von - 13.05.2015
Gema-Urteil zu Youtube
Foto: Shutterstock/Alexstr
Erfolg für die Gema: Das OLG München hat in zweiter Instanz die von Youtube geschalteten Gema-Sperrtafeln für rechtswidrig erklärt. Der Text ist demnach für die User irreführend.
Neues Gerichtsurteil zu Youtube: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Sätze, die seit geraumer Zeit für Streitigkeiten zwischen der Verwertungsgesellschaft für Musik und der Video-Plattform Youtube sorgen. Nun wurden die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln vom Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.
Gema-Meldung
Sperrtafeln auf Youtube: Die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln wurden vom Oberlandesgericht (OLG) München nun in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.
(Quelle: Youtube )
Damit bestätigt das Gericht weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014. Für die Gema ein Erfolg, denn die Verwertungsgesellschaft hält den Text auf den Sperrtafeln für irreführend, unlauter und wettbewerbswidrig. "Bei den Nutzern wird der falsche Eindruck erweckt, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Sperrungen selbst vornimmt", so auch das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.
Youtube hat allerdings in der Zwischenzeit seinen Sperrtext geändert. Der neue Text: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."
Verwandte Themen