Gerichtsurteil
Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig
von
Susanne
Gillner - 13.05.2015

Foto: Shutterstock/Alexstr
Erfolg für die Gema: Das OLG München hat in zweiter Instanz die von Youtube geschalteten Gema-Sperrtafeln für rechtswidrig erklärt. Der Text ist demnach für die User irreführend.
Neues Gerichtsurteil zu Youtube: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Sätze, die seit geraumer Zeit für Streitigkeiten zwischen der Verwertungsgesellschaft für Musik und der Video-Plattform Youtube sorgen. Nun wurden die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln vom Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.

Sperrtafeln auf Youtube: Die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln wurden vom Oberlandesgericht (OLG) München nun in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.
(Quelle: Youtube )
Youtube hat allerdings in der Zwischenzeit seinen Sperrtext geändert. Der neue Text: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."