Rückblick

Als die Preise purzelten: 25 Jahre TK-Gesetz

von - 06.08.2021
Senior mit Festnetztelefon
Foto: dpa
Wer heute zum Festnetz-Telefon greift und in irgendeiner anderen deutschen Stadt anruft, der denkt nicht an die Kosten – und guckt nicht bange auf Uhr. Vor 25 Jahren war das anders.
Von Wolf von Dewitz
Es war ein Preisschock für den Platzhirsch: 60 Pfennig berechnete die Telekom pro Minute für ein nationales Ferngespräch Anfang 1998 – bei Neueinsteiger Mobilcom waren es nur 19 Pfennig.
Das Monopol der Telekom war gerade gefallen, die Nachfolgefirma der Bundespost musste sich dem Wettbewerb stellen. Immer mehr Call-by-Call-Wettbewerber sprossen aus dem Boden, immer mehr Bundesbürger wählten die Billig-Vorwahlen. Die Preise fielen weiter, heute sind Monatspauschalen ohne Minutenentgelte gang und gäbe. Der Auftakt für die Marktliberalisierung war vor 25 Jahren, am 25. Juli 1996. Damals wurde das Telekommunikationsgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht – das Ende des Telekom-Monopols war besiegelt.

Liberalisierung der Telekommunikation

Nach einer eineinhalbjährigen Übergangsphase traten die wichtigsten Regelungen im Januar 1998 in Kraft. Im Rückblick wertet der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, das Gesetz mit dem Kürzel TKG positiv. „Die Liberalisierung der Telekommunikation in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte“, sagt er. „Die Verbraucher profitieren vom intensiven Wettbewerb zahlreicher Anbieter und von über die Jahre kräftig gesunkenen Preisen.“
Daumen rauf signalisiert auch Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen. „Um möglichst viele Wettbewerber in den Markt zu lassen, wurden die Eintrittsschwellen für das Festnetz niedrig gehalten – das hat der Gesetzgeber gut gemacht“, sagt der Telekommunikationsprofessor. Bei der schwierigen Aufgabe, ein Monopol aufzubrechen und einen funktionierenden Wettbewerb einzuführen, seien im Festnetzbereich keine großen Fehler gemacht worden. „Der deutsche Telekommunikationsmarkt hat sich danach sehr gut entwickelt und die Preise fielen deutlich.“
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes, das bis heute mehrfach novelliert wurde, ist eine Regelung zum Festnetz: Das Gesetz verpflichtete die Telekom, ihre Wettbewerber nicht nur beim Call-by-Call auf ihre Leitungen zu lassen, sondern ihnen auch dauerhaften Zugang zu ihren Netzen zu ermöglichen. Die Konkurrenten konnten Verträge mit Kunden abschließen und hierbei die Leitungen der Telekom nutzen – die bekam dafür Miete. Damit sollte Wettbewerbern der Einstieg in den Markt ermöglicht werden, auch wenn sie noch keine oder kaum eigene Leitungen hatten.
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