Synchronisation von Kontakten in Business-Netzwerken unzulässig

Folgen für soziale Netzwerke, Verantwortung für Unternehmen

von - 03.07.2018
Während für soziale Netzwerke dieser Weg der Mitgliedergewinnung wohl der effektivste ist, suchen Verbraucher- und Datenschützer nach Möglichkeiten, dieses Vorgehen zu unterbinden. Denn nicht zuletzt werden die Rechte von Internet-Nutzern, die bestimmte Plattformen ablehnen, dabei vollkommen außer Acht gelassen. Greifen verschiedene Instanzen an dieser Stelle hart durch, so wird dies Konsequenzen für die Arbeitsweise von LinkedIn und Co ­haben. Denn Einladungen lassen sich dann gar nicht mehr versenden.
Bis dahin sollten Unternehmen, die Netzwerke nutzen, um ihre Reichweite zu erhöhen, sehr genau darauf achten, welche ihrer Daten sie synchronisieren lassen. Denn, um es genau zu nehmen, müssen Mitglieder das Einverständnis ihrer Kontakte vor dem Datenaustausch mit einem Netzwerk einholen. Sollte das bisherige Vorgehen verboten werden, müssen Netzwerkmitglieder damit rechnen, hier in die Pflicht genommen zu werden.

Das sagen die Marktwächter Digitale Welt

"Das Problem bei der Synchronisation der Kontaktdaten ist, dass durch diesen Prozess auch die Daten von Nichtnutzern auf den Servern eines Dienstes gespeichert werden. Das ist nicht zulässig, da die Nichtnutzer ­weder in die Verarbeitung ihrer Daten durch diesen Dienst eingewilligt ­haben, noch eine Erlaubnis erteilt haben, von dem Diensteanbieter Werbe- oder Einladungsmails zu erhalten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stößt offenkundig dann an seine Grenzen, wenn Kontaktdaten synchronisiert werden. Dieses ist vor allem bei den Daten der Nichtnutzer höchst bedenklich." (Marktwächter Digitale Welt)
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