Smartphone-Gebühr

ZPÜ will Millionen Euro von Handy-Herstellern

von - 26.02.2014
Weil sich Smartphones auch zum Kopieren nutzen lassen, fordert die deutsche Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine entsprechende Abgabe von den Handy-Herstellern.
Foto: Samsung
Weil sich Smartphones auch zum Kopieren nutzen lassen, fordert die deutsche Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine entsprechende Abgabe von den Handy-Herstellern.
Es geht um viele Millionen Euro im Jahr. Die deutsche Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), zu deren Gesellschafter unter anderem die GEMA oder die Verwertungsgesellschaft Wort zählen, hat in einem Schreiben an die CEOs aller bedeutenden Handy-Hersteller ihre Forderung nach einer Smartphone-Gebühr bekräftigt. Mit den Einnahmen soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken abgegolten werden

Wie Spiegel Online berichtet, fordert die ZPÜ für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2011
  • 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 Gigabyte
  • 16 Euro für Mobiltelefone mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von weniger als 8 Gigabyte
  • 12 Euro für Mobiltelefone ohne Touchscreen
In der Summe geht es somit um viele Millionen Euro im Jahr - alleine 2013 wurden in Deutschland 26,4 Millionen Smartphones verkauft. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat die ZPÜ bereits mit weiteren juristischen Konsequenzen gedroht. In der Sache gibt es bereits mehrere anhängige Gerichtsverfahren - auch in Brüssel.
Ziel ist es, ein ähnliches Abgabemodell zu etablieren, wie es seit einigen Jahren in der PC-Branche üblich hier. Hier führen die Hersteller - nach einem bestimmten Schlüssel - bereits Gebühren an die ZPÜ ab.
Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder sieht die Handy-Abgabe indes kritisch: Gegenüber Spiegel Online betonte er, dass Urheberrechtsabgaben in der digitalen Welt im Angesicht von Streaming-Plattformen generell ein Anachronismus seien.
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