Bitkom-Studie

88 Prozent der Arbeitnehmer dürfen Diensthandy auch privat nutzen

von - 25.04.2023
Geschäftsmann mit Smartphone
Foto: BUNDITINAY/Shutterstock
Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage dürfen 88 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy besitzen, dieses auch privat nutzen. 
Eine neue Studie des Digitalverbandes Bitkom zeigt, dass 88 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy haben, dieses auch für private Zwecke nutzen dürfen. Die Erhebung, die auf einer repräsentativen Befragung von 1.004 Menschen ab 16 Jahren basiert, ergab auch, dass fast jeder fünfte Mitarbeiter das Dienstgerät ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt und private Kommunikation vermeidet.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, dass Arbeitnehmer, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen möchten, die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers benötigen. Zudem sei es ratsam, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln.
Die Studie ergab auch, dass 36 Prozent der Arbeitnehmer ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für berufliche Zwecke nutzen. Die Kostenübernahme dafür ist sehr unterschiedlich geregelt: Bei 64 Prozent gibt es keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, bei 12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten für beruflich geführte Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät.
Rohleder betonte auch die Wichtigkeit von klaren Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte, insbesondere bei der Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte. Unternehmen sollten daher Dienstgeräte für ihre Mitarbeiter bereitstellen, die zentral verwaltet werden und Updates erhalten. Dies gelte nicht nur für Smartphones, sondern auch für Laptops oder PCs.
Die Studie wurde von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom durchgeführt und ist repräsentativ.
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